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Der SVV unterstützt die Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer. Die Verrechnungssteuerbefreiung soll jedoch auch für risikoabsorbierende Kapitalinstrumente von Schweizer Versicherern gelten.
Heute müssen Versicherer solche Instrumente über ausländische Zweckgesellschaften ausgeben. Dies verursacht zusätzliche Kosten, erhöht die rechtliche Komplexität und erschwert die Verfahren bei der FINMA. Eine Ausweitung der Befreiung würde die Wettbewerbsfähigkeit stärken, direkte Emissionen aus der Schweiz ermöglichen und die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Banken und Versicherern beseitigen. Die Verrechnungssteuereinnahmen des Bundes würden dadurch nicht vermindert, da die entsprechenden Finanzierungsvorgänge bereits heute ohne Verrechnungssteuer erfolgen.