UVG-Änderung: Leistungen für Vergewaltigungsopfer

Vernehmlassungen
7. Juli 2026

Ein Sexualdelikt führt auch mit der neuen Regelung nicht automatisch zu UVG-Leistungen – der anspruchsvolle Nachweis droht von den Strafbehörden auf die Unfallversicherer verlagert zu werden.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt das Anliegen, Opfer sexueller Gewalt im UVG angemessen zu schützen und bestehende Schutzlücken zu schliessen. Er stellt sich insbesondere hinter das Ziel, mittels chemischer Unterwerfung begangene Sexualdelikte besser abzusichern.

Der SVV weist jedoch auf erhebliche Herausforderungen in der Umsetzung hin. Ein Sexualdelikt führt auch mit der neuen Bestimmung nicht per se zu Leistungen: Der Zusammenhang zwischen Ereignis und Gesundheitsschaden muss weiterhin mit dem Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden – bei Sexualdelikten erfahrungsgemäss sehr anspruchsvoll. Der SVV befürchtet, dass schwierige Abklärungen von den Strafbehörden auf die dafür nicht geschulten Unfallversicherer verlagert werden.

Kritisch beurteilt der SVV zudem, dass die einheitliche Leistungserbringung nur im UVG erreicht wird und ausserhalb davon neue Ungleichheiten entstehen; eine Regelung ausserhalb des UVG wäre sachgerechter. Er warnt generell davor, mit systemfremden Einzelfalllösungen die als bezahlbare Kollektivversicherung konzipierte Unfallversicherung auszuhöhlen, und regt an, die konkrete Ausgestaltung nochmals vertieft in einer Arbeitsgruppe zu prüfen.

Stellungnahme des SVV zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG)