Teilrevision des Epidemiengesetzes

Vernehmlassungen
12. März 2024

Mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes sollen Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen werden. Der SVV äussert sich gezielt zu den vorgesehenen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen.

Der SVV begrüsst, dass der Bundesrat die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie in die Revision des Epidemiengesetzes einbezieht. Die Stellungnahme des Verbands konzentriert sich auf die vorgeschlagene gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Unternehmen, die aufgrund staatlicher Massnahmen Umsatzeinbussen erleiden.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV lehnt eine solche im Voraus festgelegte Regelung ab. Unternehmen sollen eigenverantwortlich vorsorgen und vorübergehende Umsatzeinbussen möglichst mit eigenen Rückstellungen abdecken. Bereits in Aussicht gestellte staatliche Hilfen könnten falsche Anreize schaffen und die finanzielle Vorsorge schwächen.

Für den Umgang mit grossen Risiken sind aus Sicht des SVV nach Möglichkeit Lösungen vorzusehen, die dem Versicherungsgedanken entsprechen, auf einer Risikopartnerschaft beruhen und privatwirtschaftlichen Prinzipien folgen.

Stellungnahme des SVV zur Teilrevision des Epidemiengesetzes