Hand schreibt mit einem Stift auf Papier.

Registrierung ungebundener Versicherungsvermittler

Vernehmlassungen
8. Oktober 2025

Der SVV unterstützt eine Anpassung der Aufsichtsverordnung zur Registrierung ungebundener Versicherungsvermittler. Versicherungsunternehmen haben ein eigenes Interesse daran, nur mit ordnungsgemäss registrierten Vermittlerunternehmen zusammenzuarbeiten.

Die von der FINMA verlangte Registerprüfung sämtlicher Angestellten und Untervermittler lehnt der Schweizerische Versicherungsverband SVV jedoch ab. Eine solche Pflicht verursacht erheblichen administrativen Aufwand und praktische Probleme beim Datenschutz, ohne den Kundenschutz erkennbar zu verbessern. Die Verantwortung für die Registrierung der Angestellten und Untervermittler soll beim jeweiligen Brokerunternehmen liegen.

Stellungnahme des SVV zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung