Finanzierung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer

Vernehmlassungen
21. Februar 2024

Die Versicherungswirtschaft hat bereits einen freiwilligen Beitrag an den Entschädigungsfonds für Asbestopfer geleistet. Mit der Änderung des Unfallversicherungsgesetzes soll nun auch die rechtliche Grundlage für Zahlungen der Suva geschaffen werden.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV war Teil des vom Bundesrat eingesetzten Runden Tisches, der 2016 zur Gründung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer führte. Die Assekuranz beteiligte sich mit einem freiwilligen Beitrag massgeblich an der Finanzierung des Fonds.

Gemeinsam mit weiteren Wirtschaftskreisen setzte sich der SVV dafür ein, dass auch die Suva Zahlungen an den Entschädigungsfonds leisten kann. Der SVV begrüsst die dafür vorgesehene gesetzliche Grundlage in Artikel 67b UVG und unterstützt die geplante Gesetzesänderung vollumfänglich.

Stellungnahme des SVV zur Finanzierung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer