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Anpassung der Hinterlassenenrenten

Vernehmlassungen
28. März 2024

Der SVV kann die Grundzüge der geplanten Anpassungen bei den AHV-Hinterlassenenrenten nachvollziehen. Er unterstützt die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Gleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter Eltern in der ersten Säule.

Die vorgesehenen Änderungen in der Unfallversicherung lehnt der Schweizerische Versicherungsverband SVV jedoch ab. Während die Leistungen in der AHV an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden, würde die Vorlage in der Unfallversicherung zu einem Leistungsausbau führen. Der SVV fordert deshalb eine Harmonisierung der Hinterlassenenleistungen in AHV und Unfallversicherung sowie eine detaillierte Prüfung der finanziellen Auswirkungen auf die Unfallversicherung.

Stellungnahme des SVV zur Teilrevision des AHVG und zur Anpassung der Hinterlassenenrenten