
Der SVV und die ihm angeschlossenen Unfallversicherer waren massgeblich an der Ausarbeitung des Verwaltungsreglements für Grossereignisse der Ersatzkasse beteiligt. Die darin vorgesehene Organisation des Ausgleichsfonds sowie die Regelungen zu dessen Durchführung und Schliessung werden ausdrücklich begrüsst.
Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Unfallversicherungsverordnung wird die letzte offene Lücke in der Rechtsetzung zu Grossereignissen geschlossen. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt die Vorlage vorbehaltlos. Sie stellt sicher, dass die Unfallversicherer das Risiko bei Grossereignissen gemeinsam finanzieren können.