ALBA-Recht schützt Schweizer Unternehmen vor Benachteiligung im Ausland
Der zwischenstaatliche Austausch des länderbezogenen Berichtes ist ein Mindeststandard, zu dem sich die OECD und G20 Staaten verpflichtet haben. Die Einhaltung internationaler Mindeststandards schützt die Schweizerischen Gesellschaften vor Benachteiligungen im Ausland.
Falls die Schweiz den Austausch des länderbezogenen Berichtes nicht umsetzen würde, würde ein Zweitmechanismus greifen, aufgrund dessen andere Staaten den Bericht lokal und direkt bei multinationalen Konzernen verlangen können. Der SVV unterstützt dahingehend die Umsetzung der ALBA-Vereinbarung in der Schweiz.
Die unverbindlichen Empfehlungen der OECD zu Master- und Local-File wurden korrekterweise nicht im Entwurf zum ALBA-Gesetz aufgenommen. Der SVV hat gewisse Änderungsvorschläge beim Gesetzesentwurf eingegeben.