Änderung der IV-Verordnung: Überentschädigungen vermeiden
Für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen will der Bundesrat ein neues Berechnungsmodell einführen. Der SVV schlägt in einer Stellungnahme Regelung eines neuen Absatzes in den IVV-Übergangsbestimmungen vor.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat entschieden, dass die schweizerische Berechnungsmethode von IV-Leistungen bei Personen, die wegen familiären Pflichten die Erwerbstätigkeit reduzieren, das Diskriminierungsverbot verletzt. Mit Art. 27bis wird deshalb ein neues Berechnungsmodell der gemischten Methode eingeführt. Wenn in alten Fällen die Neuberechnung eine höhere Rente ergibt, kann das zur Überentschädigung von Versicherten führen. Der SVV plädiert für eine koordinierte Umsetzung, die bereits erfolgte Entschädigungen für den gleichen Schaden berücksichtigt.