Während der Fahrt haben sich meine Skis von der Halterung am Autodach gelöst. Sie fielen auf die Fahrbahn und beschädigten die Kühlerhaube des nachfolgenden Autos. Welche Versicherung bezahlt den Schaden?
Im Rahmen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes haften Sie als Autobesitzer grundsätzlich für den verursachten Schaden und Ihre Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird die Übernahme der Kosten für die Reparatur der Kühlerhaube des nachfolgenden Autos prüfen.
Verantwortung für genügende Fixierung
Sie sind als Fahrzeughalter verantwortlich für eine gemäss den gesetzlichen Vorschriften korrekte und genügende Fixierung des Skiträgers und der Sicherung der Skis. Ihre Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird im Rahmen Ihrer Haftungsquote daher den Schaden am nachfolgenden Fahrzeug vergüten, wobei sie berücksichtigen wird, ob den Lenker des nachfolgenden Autos ein Mitverschulden am Schadenfall trifft – beispielsweise, wenn er einen ungenügenden Abstand zu Ihrem Wagen eingehalten hatte. Nach Erledigung des Schadenfalles wird Ihnen Ihre Versicherung einen allenfalls vertraglich vereinbarten Selbstbehalt in Rechnung stellen. Ferner müssen Sie mit einem Bonusverlust rechnen - es sei denn, Sie haben eine Bonusschutzdeckung vereinbart. Zudem könnte Ihnen von den Strafbehörden eine Busse wegen ungenügender Sicherung der Skis auferlegt werden. Je nach Höhe seiner (Mit-)Verschuldensquote macht es für den Halter des nachfolgenden Autos übrigens Sinn, den Schaden an seinem Fahrzeug über seine allenfalls vorhandene Vollkasko-Versicherung abzuwickeln.