Schä­den an par­kier­tem Au­to durch Kin­der - wer haf­tet?

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Unser Auto, das in einer gemeinsamen Einstellhalle parkiert war, wurde durch spielende Kinder beschädigt. Wir wissen, dass etwa 5jährige Kinder von zwei Familien beteiligt waren. Welche Versicherung zahlt?

Sofern Sie über eine Parkschadenversicherung oder eine Vollkaskoversicherung verfügen, wird diese je nach Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen für den Schaden aufkommen.

Privathaftpflichtversicherung springt ein

In Ihrem Fall steht zwar der konkrete «Täter» nicht fest. Der Schaden ist aber beim gemeinsamen Spiel der Kinder zweier Familien verursacht worden. Wenn gemeinsam eine Tätigkeit ausgeübt wird, die zu einem Schaden führt, besteht grundsätzlich eine solidarische Haftung aller Beteiligten. Das heisst, jeder Einzelne kann für den gesamten Schaden belangt werden. Kinder haften zwar im Allgemeinen nicht, da sie wegen mangelnder Urteilsfähigkeit kein Verschulden trifft. Die Bedingungen der meisten Privathaftpflichtversicherungen sehen aber vor, dass Drittschäden, die durch urteilsunfähige Kinder verursacht werden, auch ohne Bestehen einer Haftpflicht von den Privathaftpflichtversicherungen übernommen werden.