Mein Nachbar liess Bohrarbeiten für eine Erdsondenheizung ausführen. Dabei wurde die Wasserzuleitung beschädigt, die zu meinem Haus führt und mir gehört. Weil ich die Zuleitung dringend benötigte, gab ich den Handwerkern unverzüglich den Auftrag zur Reparatur. Muss die Rechnung nicht von meinem Nachbarn bezahlt werden?
Als Auftraggeber schulden Sie den Handwerkern die Kosten für die Reparatur. Der Schaden ist jedoch dadurch entstanden, dass Ihr Nachbar etwas auf seinem Grundstück unternommen hat, das sich zu Ihrem Nachteil ausgewirkt hat. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, dass der Nachbar für den Schaden haftet. Und zwar unabhängig davon, ob den Eigentümer des Nachbargrundstückes oder die von ihm beauftragten Unternehmer ein Verschulden trifft. Der Nachbar kann sich auch dann nicht entlasten, wenn der Fehler ausschliesslich bei seinen Unternehmern liegt. Somit können Sie Ihre Auslagen beim Nachbarn geltend machen.
Richtiger Haftpflichtschutz zahlt sich aus
Möglicherweise verfügt Ihr Nachbar über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung würde für Ihren Schaden aufkommen. Andernfalls zahlt eventuell seine Privathaftpflichtversicherung. Dies hängt davon ab, ob gemäss den Versicherungsbedingungen das Bauherrenrisiko für geringfügige Bauarbeiten mitversichert ist.