Säu­le 3a – bei Ver­si­che­run­gen oder Ban­ken ab­schlies­sen?

VersicherungsratgeberArchive

Wir wollen unsere Selbstvorsorge ausbauen. Was sind die Vor- und Nachteile einer Absicherung durch Lebensversicherungen einerseits und das Banksparen anderseits? Wer berät uns bei der schwierigen Entscheidungsfindung?

Angesichts sinkender Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge und der demographischen Entwicklung, welche die staatliche Vorsorge (AHV / 1. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems) vor grosse Belastungsproben stellt, ist es wichtig, sich frühzeitig über Lösungen zur Selbstvorsorge Gedanken zu machen. Unter dem Umwandlungssatz versteht man den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente aus der 2. Säule jährlich ausbezahlt wird. Neben dem freien Sparen (Säule 3b) ist die gebundene Vorsorge, die Säule 3a, eine gute Möglichkeit zum Aufbau einer solchen Selbstvorsorge. Sie können hier Lösungen sowohl bei Banken als auch bei Versicherungen abschliessen. Diese unterscheiden sich in den grundsätzlichen Aspekten nicht voneinander. Die Säule 3a ist den Erwerbstätigen vorbehalten. Bei den Produkten, beim Bezug und bei den Einzah-lungen gelten für beide Lösungen die gleichen Regeln. So sind die maximal mögli-chen Einzahlungen in der Höhe limitiert – Maximalbeiträge für 2017: 6’768 CHF für Personen mit Pensionskasse; 20 Prozent des steuerbaren Einkommens bis 33‘840 CHF für Personen ohne Pensionskasse –, und diese Beiträge können vom steuer-baren Einkommen abgesetzt werden. Beim späteren Bezug wird das angesparte Kapital steuerlich getrennt vom übrigen Einkommen veranlagt. Neben reinen Spar-produkten sind bei beiden Vorsorgelösungen auch Einzahlungen in Fonds möglich.

Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit oder Krankheit

Die wesentlichen Unterschiede der beiden Varianten bei der Säule 3a betreffen die Flexibilität. Bei einer Banklösung sind Sie nach der Eröffnung eines Bankkontos frei, ob sie später regelmässig einen Betrag einzahlen oder nicht. Bei der Versicherungslösung schliessen Sie einen langfristigen Vertrag ab und verpflichten sich, jeweils jährlich einen festgelegten Betrag für die Säule 3a einzuzahlen. Allerdings geniessen Sie hier, anders als bei der Bank, einen Versicherungsschutz. Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit übernimmt die automatisch mitversicherte Prämienbefreiung die weiteren Beitragszahlungen. Zudem ist auch ein Todesfallrisiko versicherbar. Welche Lösung für Sie besser geeignet ist, hängt von Ihrer eigenen Lebenssituation und Ihren persönlichen Vorstellungen ab. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Vorsorgeberater und lassen Sie sich fachkundig beraten.