Re­vi­si­on der Ver­ord­nung über die Be­richt­erstat­tung über Kli­ma­be­lan­ge

Vernehmlassungen

Die Versicherungsbranche bekennt sich zu den geltenden Schweizer Klimazielen und unterstützt eine wirkungsvolle und angemessene Klimaberichterstattung. Der SVV begrüsst im Grundsatz, dass sich die Schweizer Regulierung in der Klimaberichterstattung pragmatisch an die internationalen Entwicklungen anpasst und trotzdem prinzipienbasiert bleibt. 

Die Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte allerdings verhältnismässig und prinzipienbasiert bleiben. So kann eine aussagekräftige Transparenz erzielt und gleichzeitig sichergestellt werden, dass den betroffenen Unternehmen keine überhöhten Vorgaben auferlegt werden. Eine pragmatische Ausrichtung an den internationalen Entwicklungen ist gerade im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sehr wichtig. Diese gehen aktuell in Richtung Vereinfachung, wie die Omnibus-Vorlage der EU zeigt. Es ist deshalb zentral, dass die Schweiz zum jetzigen Zeitpunkt keine voreilige Regulierungsanpassung und keinen Swiss Finish vornimmt, da dies zu unnötiger Komplexität, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteilen führt. 

Prinzipienbasierte Mindestanforderungen an Klimafahrpläne dienen der Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit und sind grundsätzlich zu begrüssen. Der Vernehmlassungsentwurf des Bundesrats beinhaltet jedoch Verordnungsanpassungen, für die es national keine gesetzliche Verpflichtung gibt und welche sich nicht aus internationalen Standards ableiten lassen. Die gesetzeskonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäss den aktuell geltenden Bestimmungen stellt die betroffenen Unternehmen bereits heute vor komplexe Herausforderungen. Deshalb braucht es genügend lange Übergangsfristen, um Unternehmen die nötige Zeit einzuräumen, sich den neuen Anforderungen anzupassen. Der Erläuterungsbericht (EB) ist sehr detailliert und die Ausführungen gehen teilweise über die Vorgaben im Gesetzes- bzw. Verordnungstext hinaus, was vermieden werden sollte. Der EB ist deshalb substanziell zu überarbeiten.