Re­vi­dier­te Auf­sichts­ver­ord­nung schafft mo­der­nen Auf­sichts­rah­men

Medienmitteilung

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Revision der Versicherungsaufsichtsverordnung (AVO) im Grundsatz. Sie stellt über weite Strecken einen guten Kompromiss dar, der Rechtssicherheit für den Versicherungsstandort gewährt. Der SVV hat jedoch kein Verständnis, dass mit der Revision eine ungerechtfertigte Zementierung einer FINMA-Praxis ohne gesetzliche Basis erfolgt und die Umsetzungsfrist in Anbetracht des grossen Umfangs zu kurz bemessen ist.

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 die revidierte Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO) verabschiedet. Die AVO konkretisiert die vor gut einem Jahr beschlossene Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) auf Verordnungsstufe. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV erachtet die Revision gesamthaft als tragfähigen Kompromiss für Versicherte und Versicherer. «Die Revision gewährleistet die innovationsorientierte Geschäftstätigkeit der Versicherer und trägt gleichzeitig dem Kundenschutz Sorge. Sie stärkt den Versicherungsstandort und damit auch den Finanzplatz Schweiz», sagt der SVV-Direktor Urs Arbter.

Wichtige Konkretisierungen betreffen die Voraussetzungen für den bewilligungsfreien Innovationsraum für Kleinstgeschäfte («Sandbox-Modell») sowie für die Bewilligung versicherungsfremder Angebote von Versicherungsunternehmen. «Die AVO vereinfacht es den Privatversicherern, neuen Geschäftsmodellen und veränderten Kundenbedürfnissen angemessen Rechnung zu tragen und fördert damit die Innovationsfähigkeit der Versicherungswirtschaft», betont Sandra Kurmann, Leiterin Ressort Rahmenbedingungen beim SVV. Bedeutend sind zudem die Konkretisierung und die stufengerechte Verankerung der gesetzlichen Solvenzanforderung (SST) sowie die neuen Erleichterungen für kleine Versicherer (Kleinversichererregime). Beides trägt massgeblich zu einer Modernisierung der Versicherungsaufsicht bei.

Ungerechtfertigte Zementierung einer FINMA-Kompetenz ohne gesetzliche Grundlage
Unverständnis zeigt der SVV hingegen für die Legitimation der FINMA-Praxis bezüglich Rückstellungen in der Krankenzusatzversicherung, die bisher in einem Rundschreiben festgeschrieben war. Die Verwendung der Rückstellungen ist gemäss Gesetzgeber keine Aufgabe der FINMA, so dass der entsprechende Zusatz in der AVO aus Sicht der Versicherer ohne gesetzliche Grundlage erfolgt. Die nun verabschiedete Regelung führt zu einer Ausdehnung der Kompetenzen der FINMA in die Geschäftstätigkeit und Entscheidungsautonomie der Versicherungsunternehmen, für die weder Raum noch Notwendigkeit besteht.

Verletzung des Grundsatzes des «Level Playing Field»
Der SVV erachtet die Anforderung, wonach die Rendite in den individualisierten Beispielrechnungen im ungünstigen Szenario tiefer als der risikofreie Zins sein muss, weiterhin als ungeeignet. Diese benachteiligt die betroffenen qualifizierten Lebensversicherer gegenüber dem Finanzdienstleistungsgesetz unterstellten Produkten, da im Finanzdienstleistungsgesetz keine solche Vorgabe besteht.

Verschärfung der Kapitalanforderungen schadet Wettbewerbsfähigkeit
Ungerechtfertigt ist darüber hinaus die Verschärfung der Kapitalanforderungen für das Auslandgeschäft der Schweizer Versicherer. Sie steht im Widerspruch zum Wesensgehalt der VAG-Revision und trägt zu einer Schwächung des Finanzplatzes Schweiz bei, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Marktteilnehmern im Ausland einschränkt.

Zu kurz bemessene Umsetzungsfrist
Die Umsetzung der zahlreichen und sehr weitgehenden Anpassungen auf Basis des VAG und der AVO ist für die Versicherungswirtschaft mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Zu diesem Zweck hätte den Unternehmen (ab Veröffentlichung der definitiven Fassung der Verordnung und der Erläuterungen) ein Implementationszeitraum von mindestens einem Jahr zugestanden werden sollen. «Die verkürzte Frist wird der gebotenen Sorgfalt nicht gerecht», urteilt der Verbandsdirektor Urs Arbter.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV vertritt die Interessen der privaten Versicherungswirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Dem Verband gehören rund 70 Mitglieder an, zu denen neben global agierenden Erst- und Rückversicherern auch viele national ausgerichtete und spezialisierte Sach-, Lebens- und Krankenzusatzversicherer zählen. Die Branche gehört zu den produktivsten und wertschöpfungsstärksten Wirtschaftszweigen. Die Privatversicherer beschäftigen in der Schweiz rund 50’000 Mitarbeitende. Mit ihrer Expertise in der Absicherung von Risiken und in der Gefahrenprävention übernehmen sie volkswirtschaftliche Verantwortung: Die Privatversicherer leisten einen bedeutenden Beitrag zur Stabilität des Wirtschaftssystems und zum Wohlstand in der Schweiz. Deshalb engagiert sich der Versicherungsverband für eine nachhaltige Entwicklung der Branche und ihrer Standorte.


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