
Bundesrat eröffnete im Juni 2018 die Vernehmlassung zur «Stabilisierung der AHV (AHV 21).» Die für Ende 2018 geplante Botschaft wurde jedoch auf nach den Sommerferien 2019 verschoben. Der SVV hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Reform von AHV und BVG zwingend und dringend ist.
Nach dem Scheitern der «Altersvorsorge 2020» im September 2017 kündigte der Bundesrat an, dass er rasch über das weitere Vorgehen entscheiden werde. In diesem Sinne gab er im Dezember 2017 und März 2018 Stossrichtungen und Eckwerte bekannt, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Diesem Zeitplant folgend eröffnete der Bundesrat Ende Juni 2018 die Vernehmlassung zur «Stabilisie-rung der AHV (AHV 21)». Die Vernehmlassungsvorlage berücksichtigte auch die Möglichkeit, dass der AHV aus dem Paket «Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)» inskünftig eine jährliche Zusatzfinanzierung von rund 2,1 Milliarden Franken zufliessen könnte. Dieses Szenario basierte auf dem Ent-scheid des Ständerates von Anfang Juni 2018, die «Steuervorlage 17» durch eine Zusatzfinanzierung der AHV zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund schlug der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zu «AHV 21» eine Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte (ohne STAF) bzw. 0,7 Prozentpunkte (mit STAF) vor.
Der SVV hat am 16. Oktober 2018 seine Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zu «AHV 21» eingereicht. Er hat darin namentlich festgehalten, dass
Der SVV hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Reform von AHV und BVG zwingend und dringend ist. Je länger sie sich verzögert, desto schwieriger gestalten sich die finanzielle Stabilisierung bzw. der Übergang zur nachhaltigen Ausgestaltung. Dass die für Ende 2018 geplante Botschaft zur Reform «AHV 21» zwischenzeitlich auf die Zeit nach den Sommerferien 2019 hinausgeschoben wurde, ist deshalb nicht zielführend.
Die Reform der Altersvorsorge ist ein zentrales Zukunftsprojekt für die Schweiz. AHV und BVG müssen rasch finanziell stabilisiert und nachhaltig ausgestaltet werden.

Das Drei-Säulensystem zählt zu den tragenden Elementen der Schweiz und ist Grundlage für die soziale Sicherheit.

«Gute Broker erbringen eine wertvolle Dienstleistung für ihre Kunden und haben somit auch kein Problem, eine entsprechende Entschädigung zu rechtfertigen», erläutert SVV Direktor Thomas Helbling.
