
«Gute Broker erbringen eine wertvolle Dienstleistung für ihre Kunden und haben somit auch kein Problem, eine entsprechende Entschädigung zu rechtfertigen», erläutert SVV Direktor Thomas Helbling in einem Interview in der «Schweizer Personalvorsorge».
Gute Broker erbringen eine wertvolle Dienstleistung für ihre Kunden und haben somit auch kein Problem, eine entsprechende Entschädigung zu rechtfertigen. Zudem glauben wir nicht, dass ein Broker langfristig mit schlechter Beratung bestehen kann.
Die Verordnung zum Berufsvorsorgegesetz schreibt vor, dass der Broker beim ersten Kundenkontakt über die Art und Herkunft sämtlicher Entschädigungen für seine Vermittlungstätigkeit informieren muss. Die Art und Weise der Entschädigung sind zudem zwingend in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln. Diese ist der Vorsorgeeinrichtung und dem Arbeitgeber offenzulegen. Weiter sind die Bezahlung und die Entgegennahme von zusätzlichen volumen-, wachstums- oder schadenabhängigen Entschädigungen untersagt. Diese Vorgaben erachten wir seitens Versicherungsverband als sinnvoll und bei richtiger Anwendung auch als ausreichend. Der Kunde hat das Recht auf Transparenz und kann darauf basierend das für ihn passende Entschädigungsmodell wählen beziehungsweise aushandeln.

Thomas Helbling, Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV
Wenn ein Kunde will, dass bestimmte Vorsorgeeinrichtungen in seiner Ausschreibung berücksichtigt werden, kann und soll dies im Maklermandat festgehalten werden.
Der Versicherungsverband setzt sich dafür ein, dass der Kunde das ihm zusagende Entschädigungsmodell wählen kann. Ein Verbot des Courtagen-Modells würde diese Wahlfreiheit verunmöglichen und damit den Kundeninteressen zuwiderlaufen. Dahingehend haben sich auch die von Ihrer Fachzeitschrift in der letztjährigen Sonderausgabe «Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen 2018» befragten Broker geäussert. Demnach bevorzugen KMU-Kunden mehrheitlich das Courtagen-Modell – notabene in Kenntnis der Höhe der Courtage.
Die Versicherer haben ein Interesse, mit ihren Kundinnen und Kunden langfristige und auf Vertrauen bauende Beziehungen einzugehen. Vertrauen bauen wir nur auf, wenn wir eine kompetente Beratung leisten. Die Versicherer investieren deshalb bewusst in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden im Aussendienst. Die Beraterqualität wird mit dem branchenweiten Gütesiegel «Cicero» deklariert und sichergestellt.
Im Vernehmlassungsentwurf zur VAGRevision sieht der Bundesrat vor, dass der Broker neben den Informationspflichten gemäss BVG-Verordnung auch eine Pflicht zur Offenlegung des Umfangs der Entschädigung hat. Zudem darf er die Courtagen nur dann einbehalten, wenn der Versicherungsnehmer ausdrücklich darauf verzichtet.
Die Reform der Altersvorsorge ist ein zentrales Zukunftsprojekt für die Schweiz. AHV und BVG müssen rasch finanziell stabilisiert und nachhaltig ausgestaltet werden.

Die Schweizer Versicherer setzen sich dafür ein, dass die Verpflichtung zu lebenslangem Lernen für alle Versicherungsvermittler gesetzlich verankert wird. Die Versicherungsbranche hat mit Cicero 2015 ein Branchenregister für Versicherungsvermittler geschaffen, das seine eingetragenen Mitglieder zu stetiger Weiterbildung verpflichtet. Es zählt heute rund 8500 Mitglieder.
