Prü­fung der Ver­ein­heit­li­chung, aber kein Aus­bau von ob­li­ga­to­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen

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Der Ständerat hat heute beschlossen, den Handlungsbedarf im Bereich der obligatorischen Haftpflichtversicherungen zu prüfen. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV nimmt diesen Entscheid kritisch zur Kenntnis: Obwohl obligatorische Haftpflichtversicherungen durchaus Sinn machen, gehen einige Forderungen zu weit, wie etwa die Einführung einer obligatorischen Privat-Haftpflichtversicherung für Personenschäden.

Zürich, 3. Juni 2014 – In seiner Motion «Einheitliche Regelung und Anpassung im Bereich der obligatorischen Haftpflicht» fordert Ständerat Claude Janiak ein einheitliches Schutzniveau für geschädigte Personen im Rahmen der obligatorischen Haftpflichtversicherungen, die Einführung einer obligatorischen Privat-Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie eine gesetzliche Grundlage für die Regulierung von Massenkollisionen. Als Erstrat hat der Ständerat die Motion heute angenommen.

Der SVV nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Wenn die Annahme der Motion der Vereinheitlichung von Haftpflichtobligatorien auf Bundesebene dient, macht dies Sinn. Die Forderung nach einer obligatorischen Privat-Haftpflichtversicherung für Personenschäden geht jedoch zu weit. Das gilt auch für die Einführung eines einheitlichen Schutzniveaus für obligatorische Haftpflichtversicherungen: Unterschiedliche Gefahren müssen unterschiedlich bewertet und entsprechend unterschiedlich versichert werden.

Schliesslich lehnt der SVV die Einführung einer gesetzlichen Grundlage bei Massenkollisionen ab. Die Privatversicherer haben bereits ein Abkommen für die Schadenerledigung bei Massenkollisionen abgeschlossen, das sich bewährt hat.