FINMA an­er­kennt Min­dest­stan­dards für Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler

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Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Selbstregulierung der Versicherungsbranche zur Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Die von der Branche erarbeiteten Mindeststandards legen fest, welche Fähigkeiten und Kenntnisse Personen, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen, mitbringen müssen. Das Regelwerk tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. 

Wer Versicherungsverträge anbietet und abschliesst, muss über die dafür notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen und diese nachweisen können. So verlangt es das teilrevidierte Versicherungsaufsichtsgesetz VAG. Die Ausgestaltung der Aus- und Weiterbildungsanforderungen der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler wurde an die Versicherungsbranche delegiert. Die von der Branche erarbeiteten Mindeststandards hat die FINMA mittlerweile genehmigt. Sie treten per 1. Oktober 2024 in Kraft. Für die technische Umsetzung ist der VBV zuständig, der ab August 2025 die Prüfungen nach dem neuen Reglement durchführen wird. 

Zur Medienmitteilung der FINMA

Zur Medienmitteilung des VBV

Mindeststandards VAG: Projektwebsite des VBV

Der VBV informiert auf einer Projektwebsite über den aktuellen Stand und die Umsetzung der Mindeststandards für die Fähigkeiten und Kenntnisse der Versicherungsvermittlerinnen und Vermittler nach dem revidierten VAG. Die wichtigsten Meilensteine sowie die genehmigten Mindeststandards sind dort zu finden.