Da­ten­schutz­er­klä­rung für «HIS Schweiz»

Regelwerk

Versicherungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Den Schweizer Privatversicherern entsteht gemäss Schätzungen aufgrund missbräuchlicher Leistungsansprüche ein jährlicher Schaden von bis zu 10 Prozent der ausbezahlten Versicherungsleistungen in der Motorfahrzeug-, Reise-, Sach- und Haftpflichtversicherung. Bei einem Schadenaufwand von rund CHF 6.9 Mia. Franken (2018) macht das jährlich einen Betrag von bis zu CHF 686 Millionen aus. Die beteiligten Versicherungsgesellschaften begegnen diesem Missstand und schützen die Versichertengemeinschaft vor Versicherungsmissbrauch. HIS Schweiz als personenbezogenes Hinweis- und Informationssystem unterstützt die Schweizer Schadenversicherer dabei seit 2021.

1. Was ist «HIS Schweiz»?

Die SVV Solution AG betreibt das HIS Schweiz. Die teilnehmenden Versicherungsgesellschaften (Ziff. 3) melden natürliche Personen ab einem Mindestalter von 16 Jahren ein, wenn sie in einem Schadenfall zumindest einen Einmeldegrund (Ziff. 2) erfüllt haben. Jede Person wird durch die einmeldende Versicherungsgesellschaft schriftlich über ihre Einmeldung informiert.

Eine an HIS teilnehmende Versicherungsgesellschaft kann bei jeder Schadenanmeldung prüfen, ob zu einer Person, die am Schadenfall beteiligt ist, eine Einmeldung im HIS vorliegt. Besteht eine Eimeldung im HIS, werden der abfragenden Versicherungsgesellschaft die «Personendaten» (Ziff. 4) angezeigt, namentlich die Identifikationsdaten der eingemeldeten Person sowie der Einmeldegrund. Wenn die abfragende Versicherungsgesellschaft aus dem HIS einen entsprechenden Hinweis erhält, kann sie gezielt ihre Leistungspflicht abklären.

Es wird keine Versicherungsleistung allein gestützt auf eine Einmeldung im HIS abgelehnt. Das HIS gibt der Versicherungsgesellschaft lediglich einen Hinweis, ihre Leistungspflicht im Schadenfall sorgfältig zu prüfen.

HIS ist kein frei einsehbares Register. Ob eine Person eingemeldet ist, erfährt eine Versicherungsgesellschaft nur, wenn die eingemeldete Person an einem neuen Schadenfall beteiligt ist und die Versicherungsgesellschaft eine HIS-Abfrage vornimmt. Für Versicherungsgesellschaften ist es nicht zulässig, ausserhalb der Schadenbearbeitungsprozesse (z.B. vor Vertragsabschluss) eine HIS-Abfrage zu machen.

2. Welche Einmeldegründe gibt es?

Jede natürliche Person, die an einem Schadenfall aus den Versicherungsbranchen Motorfahrzeug (Haftpflicht und Kasko), Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflicht) oder Sachversicherung (Hausrat, Gebäude und Unternehmen) beteiligt ist (als Versicherungsnehmer/in, versicherte Person, Geschädigte/r, Bevollmächtigte/r, einer juristischen Person, Leistungserbringer/in oder als übrige Person), wird eingemeldet, sofern sie einen spezifischen Einmeldegrund erfüllt. Eingemeldet wird je nach Einmeldegrund nicht nur die Person, welche die betreffende Handlung selbst vorgenommen hat, sondern auch Personen, die sich daran beteiligt haben (sinngemässe Anwendung der strafrechtlichen Rollen Mittäter, Gehilfen, Anstifter).

Einmeldegründe können versicherungsvertrags- oder haftpflichtrechtlicher Natur sein. Die Gründe für eine Einmeldung ins Hinweis- und Informationssystem liegen darin, dass in der Schadenerledigung entdeckte Unregelmässigkeiten einen Hinweis für die Bearbeitung zukünftiger Schadenfälle rechtfertigen, in welche die betroffene Person involviert ist. Die Einmeldegründe sind:

  1. Anzeigepflichtverletzung (VVG 6 I)
  2. Missbräuchliche Rückwärtsversicherung (VVG 10 ll)
  3. Vorsätzliches Herbeiführen des versicherten Ereignisses (VVG 14 I)
  4. Gefahrserhöhung mit Zutun des Versicherungsnehmers (VVG 28 I)
  5. Widersprüchlicher Sachverhalt (VVG 39) bzw. kein Nachweis des versicherten Ereignisses im Versicherungsvertragsrecht (ZGB 8)
  6. Betrügerische Anspruchsbegründung (VVG 40)
  7. Missbräuchliche Doppel- / Mehrfachversicherung (VVG 46b lII)
  8. Verändern des beschädigten Gegenstands in betrügerischer Absicht (VVG 38b II)
  9. Kein Nachweis des haftungsbegründenden Ereignisses im Haftpflichtrecht (ZGB 8)
  10. Absichtliche Täuschung bei Vertragsabschluss (OR 28)

Detailinformationen zu den Einmeldegründen finden sich weiter unten im separaten Dokument «Detailinformationen zu den Einmeldegründen».

3. Teilnehmende Versicherer und beteiligte Parteien

Am HIS partizipieren die nachfolgend genannten Versicherungsgesellschaften. Diese melden Personen bei gegebenen Voraussetzungen in das HIS ein und können in Schadenfällen Abfragen vornehmen. Bei der Einmeldung und der Abfrage agieren die Versicherungsgesellschaften als alleinige datenschutzrechtlich Verantwortliche. Sie informieren über diese Datenbearbeitungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder einer Datenschutzerklärung.

Beteiligte Versicherungsgesellschaften (* Inbetriebnahme erfolgt; ** Inbetriebnahme offen):

  • Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG
  • AXA Versicherungen AG
  • Baloise Versicherung AG
  • Generali Assurances Générales SA
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
  • iptiQ EMEA P&C S.A., Luxembourg, Zweigniederlassung Zürich
  • Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG
  • Vaudoise GENERALE, Compagnie d’Assurances SA
  • Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG

Die SVV Solution AG betreibt das HIS in der Schweiz. Für den Betrieb des HIS handelt die SVV Solution AG als alleinige Verantwortliche. Die SVV Solution AG ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV.

Die informa HIS GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Deutschland) ist der IT-Provider (Systembetreiber). Die informa HIS GmbH gilt als Auftragsbearbeiterin der SVV Solution AG.

4. Bearbeitete Personendaten und Bearbeitungszwecke

Im HIS werden die folgenden Personendaten bearbeitet:

  • Vorname
  • aktueller und alter Name
  • aktuelle und alte Adresse/n
  • aktuelle und alte Telefonnummer/n
  • aktuelle und alte E-Mail-Adresse/n
  • Geburtsdatum
  • Einmeldegrund/Einmeldegründe
  • Rolle der eingemeldeten Person (Versicherungsnehmer/in, Geschädigte/r, Bevollmächtigte/r einer juristischen Person, versicherte Person, Leistungserbringer/in, übrige Personen wie z.B. Motorfahrzeug-lenker oder Schadenverursacher)
  • Schadendaten: Schadenart, Schadennummer, Schadendatum, Versicherungsbranche, Schadenanlagedatum im System des Versicherers, Schadenort.

Der Zweck der Namens- und Adressdaten sowie Telefonnummern, E-Mailadressen und des Geburtsdatums ist die Erzielung von möglichst fehlerfreien Personenidentifikationen im Abfrage- und Einmeldefall.

Ausschliesslich Adressdaten ohne Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum werden an den IT-Provider informa HIS GmbH in Deutschland übermittelt und von diesem bearbeitet. Die Prüfung der Adressdaten auf ihre Richtigkeit dient der Qualitätssicherung beim Betrieb von HIS.

5. Bekanntgabe von Personendaten

Personendaten werden im Rahmen der Funktionen von HIS (Ziff. 1) an die teilnehmenden Versicherer bekannt gegeben. Dazu gehören insbesondere Namens- und Adressdaten sowie Schadeninformationen und Einmeldegründe. Soweit die SVV Solution AG gesetzlich dazu verpflichtet oder berechtigt ist, kann sie auch Behörden Personendaten bekannt geben.

Es werden zudem Dienstleister eingesetzt. HIS Schweiz wird in der Microsoft Azure Cloud, Rechenzentren Schweiz, im Auftrag der SVV Solution AG betrieben. Datenstandort ist die Schweiz, eine Datenbekanntgabe ins Ausland findet, mit Ausnahme der Adressdaten (Ziff. 4), nicht statt.

6. Dauer der Speicherung

Sämtliche Einmeldungen werden automatisch 7 Jahre nach dem Schadendatum aus dem HIS gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Personen

Soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und keine gesetzliche Ausnahme anwendbar ist, haben betroffene Personen im Zusammenhang mit den über sie bearbeiteten Personendaten die nachfolgenden Rechte:

Auskunft: 
Jede interessierte Person hat ein Auskunftsrecht über alle eigenen, im HIS enthaltenen Daten. Jede Person kann im Rahmen einer Selbstauskunft erfragen, ob eine Einmeldung zu ihrer Person im HIS besteht, und ob sowie durch welchen Versicherer zu ihrer Person bereits Abfragen erfolgten und welche Personendaten über sie gespeichert sind. Zudem bleibt jeder Person das Recht, von den beteiligten Versicherungsunternehmen Auskunft über deren Bearbeitung von Personendaten zu verlangen.

Begehren für Selbstauskünfte sind schriftlich mit Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID-Karte) und unter Nennung der Postanschrift für die schriftliche Antwort an die Betreiberin des HIS (SVV Solution AG, Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse 14, CH-8002 Zürich) zu richten. Zur Identifizierung müssen antragstellende Personen folgende Angaben übermitteln:

  • Nachname und gegebenenfalls Geburtsname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Postanschrift (keine Postfachanschrift)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt, da eine eindeutige Identifizierung am Telefon nicht möglich ist.

Widerspruch, Löschung und Berichtigung: 
Das Recht auf Widerspruch gegen die weitere Bearbeitung und das Recht auf Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie der Datenübertragung aller eigenen, im HIS gespeicherten Daten: Sind die Voraussetzungen für die Einmeldung nicht erfüllt oder sind eingemeldete Daten unrichtig, kann die eingemeldete Person ihr Rechtsbegehren auf Löschung oder Berichtigung zunächst bei der einmeldenden Versicherungsgesellschaft stellen. Wird keine Einigung erzielt, so kann sich die eingemeldete Person kostenlos an den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva wenden oder ein zivilrechtliches Verfahren einleiten; siehe weiter unten separates Dokument «Detailinformationen zum Vorgehen gegen Einmeldungen». Die genannten Rechte können bei der einmeldenden Versicherungsgesellschaft und/oder bei der SVV Solution AG geltend gemacht werden. Ein zivilrechtliches Verfahren kann einzig bei der zuständigen Behörde eingeleitet werden.

Weitere Rechte: 
Unter gegebenen Voraussetzungen besteht das Recht auf Übertragung bestimmter Personendaten in einem maschinenlesbaren Format. Es besteht zudem das Recht, beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB eine Beschwerde zu erheben oder bei der zuständigen Behörde ein zivilrechtliches Verfahren einzuleiten.

Weiterführende Informationen