In­te­gra­ti­on in be­stehen­de Pro­zes­se

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So will die EU die Umweltverantwortung im Anlagegeschäft der Versicherer integrieren: Die Aufsichtsbehörde der Versicherer der EU, EIOPA, hat Ende Januar ein Konsultationsverfahren zur Wahrnehmung der Umweltverantwortung im Versicherungsgeschäft abgeschlossen.

Am 30. Januar 2019 endete die Frist des Konsultationsverfahren der EIOPA, der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Sie hatte ihren Vorschlag publiziert, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in die bestehenden Regulierungen Solvency II und IDD integriert werden können. Wie sollen die Versicherer in der EU ihre Verantwortung wahrnehmen? Die Integration der Nachhaltigkeitsanforderungen in das bestehende Regelwerk spiegelt die Bedeutung wider, die das Thema in der EU geniesst. Nachhaltigkeit ist kein zusätzliches optionales Kriterium. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln wird zu einem relevanten Bewertungsfaktor für Unternehmen, Investitionen und Versicherungstätigkeiten.

Transparenz fördern

Die EIOPA will mit den Anpassungen folgende Ziele erreichen: Kapital soll in nachhaltige Investitionen fliessen und damit ein nachhaltiges integriertes Wachstum bewirken. Sie will finanzielle Risiken eindämmen, die verursacht werden durch Klimaveränderung, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung oder soziale Probleme. Ausserdem soll die Transparenz erhöht werden.

Risiken bewerten

EIOPA stellt die Nachhaltigkeitsrisiken ins Zentrum: Risiken im Umweltbereich, im sozialen Bereich oder in Bezug auf die Governance eines Unternehmens. Versicherer sollen sie systematisch ins Risikomanagement integrieren und entsprechend bewerten. Als nicht finanzielle Risiken können sich Nachhaltigkeitsrisiken wie auch rechtliche Risiken oder «Emerging Risks» auf bestehende Risikokategorien wie Kredit- oder Eigentumsrisiko auswirken. Sie können die Performance beeinflussen. Nachdem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht gilt es die Nachhaltigkeit wie Sicherheit, Qualität und Liquidität sowie Profitabilität für das gesamte Portfolio zu beurteilen.

Anlageentscheide und Versicherungsgeschäft

EIOPA folgt einem ganzheitlichen Ansatz. Die Berücksichtigung dieser Risiken gilt nicht nur für die Anlageentscheide. Ebenso sollen sie im Versicherungsgeschäft berücksichtigt werden. Ein im Investitionsgeschäft festgestelltes Risiko kann von Bedeutung sein für die Versicherungstätigkeit und umgekehrt.

Consultation Paper EIOPA