Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
Die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» ist im Jahr 1972 vom SVV ins Leben gerufen worden. Die Ombudsstelle unterstützt die Versicherten in versicherungsrechtlichen Fragen und vermittelt in Konfliktsituationen lösungsorientiert. Sie stellt ihre Dienste unentgeltlich und neutral zur Verfügung. Im Berichtsjahr 2023 ist die Anzahl der Anfragen und Beschwerden im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle von 2711 auf 2825 (4.2%) angestiegen.
Zusammenfassung des Jahresberichts 2023
2502 Fälle konnten ohne Intervention beim Versicherer bzw. direkt mit den Versicherten oder Anspruchstellern erledigt werden. Zu einer Intervention beim involvierten Versicherer führten 323 der 1126 schriftlich unterbreiteten Beschwerdefälle (Interventionsquote 28.7%). Die Erfolgsquote der Interventionen bewegte sich im langjährigen Durchschnitt und betrug rund 65%, womit in 2 von 3 Interventionsfällen eine Verbesserung der bisherigen Situation der Beschwerdeführenden erreicht werden konnte.
Der Hauptschwerpunkt der Tätigkeit lag wie bisher bei den Personenversicherungen mit einem Anteil an den Fallzahlen von 51%. Eine starke Zunahme der An fragen und Beschwerden gegenüber dem Vorjahr fand im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung/ UVG statt, wo die Fallzahlen von 561 auf 734 angestiegen sind (30.8%). Hier war am häufigsten die Kausalität zwischen einem Unfall und den geltend gemachten Gesundheitsbeschwerden strittig. Die Bearbeitung dieser Fälle erfordert häufig das Studium von sehr umfangreichen Akten.
Die Krankentaggeld-Branche blieb Spitzenreiter bei den Fallzahlen im Privatversicherungsbereich. Hier haben die Anfragen und Beschwerden im Berichtsjahr von 388 auf 409 (5.4%) weiter zugenommen. Schwer nachzuvollziehen war die Praxis eines Krankentaggeldversicherers, der trotz Anwendbarkeit des Freizügigkeitsabkommens unter den Krankentaggeldversicherern in den Vertragsbedingungen die Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaftskomplikationen für den Fall ausgeschlossen hatte, dass die Schwangerschaft während der Versicherungsdauer beim Vorversicherer begonnen hat.
Der Jahresbericht reflektiert die Tätigkeit der Ombudsstelle mit Bezug auf die Bereiche der Privatversicherung, des UVG und der beruflichen Vorsorge. Nebst der Fallentwicklung der einzelnen Bereiche und Branchen werden auch die Aktivitäten der drei Sprachregionen ausgewertet.
Über die Ombudsstelle
Die Ombudsstelle ist im Rahmen des Stiftungszwecks eine unabhängige und neutrale Vermittlerin bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmern, Versicherten, Anspruchsberechtigen und Antragstellern einerseits und den der Stiftung angeschlossenen Privatversicherungen sowie der Suva inklusive der durch die Suva durchgeführten Militärversicherung andererseits in Versicherungsangelegenheiten, sowie aus Hypothekardarlehensverträgen für Wohneigentum zum Eigenbedarf. Sie prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit die ihr unterbreiteten Beschwerden, gibt dazu Auskünfte und wird, falls ihr dies angebracht erscheint, im Hinblick auf eine Klärung einer konkreten unterbreiteten Angelegenheit beim involvierten Versicherer vorstellig. Sie wirkt auf eine faire Konfliktlösung hin.
Strategie 2020–2024 | Regulierung und Aufsicht
In erster Linie hat der Wettbewerb zu spielen. Wo notwendig, fordert der SVV massvolle regulatorische Rahmenbedingungen ein, um in allen Versicherungszweigen stabile Grundlagen und Spielräume zu sichern.