Vernehmlassungsantwort des Versicherungsverbandes zur Reform der beruflichen Vorsorge
Der SVV begrüsst es, dass ein bundesrätlicher Reformvorschlag vorliegt, der wichtige Elemente zur schrittweisen Stabilisierung der zweiten Säule enthält. Er unterstützt die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt sowie die Einführung eines Beitrages zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie, derweil er bei den geplanten Ausgleichsmassnahmen Optimierungen vorschlägt. Den vom Bundesrat berücksichtigten Rentenzuschlag und dessen Finanzierung lehnt der SVV ab.
Den Kern der Reform bilden die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt und die Einführung eines Beitrages zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie. Letzterer wird zur Finanzierung der weiterhin anfallenden Verrentungsverluste benötigt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV beurteilt diese Massnahmen als zwingend und befürwortet sie dementsprechend in der vorgeschlagenen Form vorbehaltlos.
Die Vorschläge des Bundesrates zur Reduktion des Koordinationsabzuges und die neuen Ansätze für die Altersgutschriften zielen richtigerweise darauf ab, das Leistungsniveau des BVG bei voller Beitragsdauer trotz Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten. Der SVV begrüsst diese Zielsetzung ausdrücklich. Er sieht jedoch Optimierungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen. Die vorgesehene Halbierung des Koordinationsabzuges würde bei den Arbeitnehmenden und den Betrieben im Niedriglohnbereich überdurchschnittlich hohe Mehrbelastungen verursachen, was volkswirtschaftlich schädlich wäre. Der SVV schlägt deshalb eine weniger starke Reduktion des Koordinationsabzuges, eine moderatere Glättung der Altersgutschriften sowie den früheren Beginn des Alterssparens vor.
Die vorgeschlagene Massnahme für die Übergangsgeneration in Form eines Rentenzuschlages lehnt der Branchenverband der Privatversicherer ebenso ab wie die dafür angedachte Finanzierung. Gemäss Bundesrat soll der lebenslänglich zahlbare Rentenzuschlag pauschal, das heisst ohne Rücksicht darauf, ob ein Neurentner oder eine Neurentnerin von der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen ist, ausgerichtet werden. Solche nach dem Giesskannenprinzip und über die Übergangsgeneration hinaus gewährten Zuschläge hätten massive Mehrkosten zur Folge. Weiter würde damit in der zweiten Säule ein im Umlageverfahren organisiertes, systemfremdes Element eingeführt – und die bestehende implizite Umverteilung würde durch eine explizite Umverteilung abgelöst und ausgebaut.
«Der SVV erwartet, dass der Bundesrat die von der Wirtschaft erarbeiteten Vorschläge für Einmaleinlagen zugunsten der Übergangsgeneration im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsantworten vertieft prüft und einen konsolidierten Lösungsansatz aus diesen eingebrachten Modellen als Grundlage zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen in die Botschaft an die Eidgenössischen Räte integriert», sagt Thomas Helbling, Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbandes.
Der Bundesrat betont in seiner Vernehmlassungsvorlage die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reform. Der SVV teilt diese Beurteilung und verlangt deshalb, dass dem Parlament nun rasch eine Gesetzesvorlage unterbreitet wird.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort finden Sie hier.
Hinweis an die Redaktion
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV vertritt die Interessen der privaten Versicherungswirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Dem Verband gehören rund 75 Erst- und Rückversicherer an. Diese beschäftigen in der Schweiz 47'700 Mitarbeitende und weitere 100'000 im Ausland. Über 85 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien entfallen auf die Mitgliedgesellschaften des SVV. Als massgebliche Kraft der Schweizer Wirtschaft nimmt die Versicherungsbranche volkswirtschaftliche Verantwortung auf betriebswirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Ebene überall dort wahr, wo zentrale Erfolgsfaktoren ihrer Standorte zur Disposition stehen.
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