Ungerechtfertigte Zahlungen von jährlich 24 Millionen Franken verhindert
Die Versicherer bekämpfen Versicherungsmissbrauch im Interesse der ehrlichen Kundinnen und Kunden. Sind bei Verdachtsfällen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft, ist Observation ein wichtiges Mittel, Zweifel zu klären. Nur in 100 Fällen pro Jahr (0,03 Prozent der Personenschadenfälle) haben die Privatversicherer dieses Mittel in der Unfallversicherung genutzt. Damit verhinderten sie die missbräuchliche Auszahlung von jährlich 24 Millionen Franken, wie die Zahlenauswertung für 2014 bis 2016 zeigt.
Mittels Observation verhinderten die Privatversicherer pro Jahr 24 Millionen Franken an ungerechtfertigten Auszahlungen in der Unfallversicherung. Für diese Kosten hätte die Gemeinschaft der Versicherten aufkommen müssen, die korrekt ihre Prämien zahlen. Observation hat sich als effektives Mittel erwiesen, um missbräuchliche Forderungen zu verhindern, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, aber andere Mittel keine Klärung brachten. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst es deshalb, dass die Politik schnell auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte reagiert hat. Dieser hatte 2016 festgestellt, im Sozialversicherungsrecht in der Schweiz fehle die rechtliche Grundlage für Observationen. Das Parlament hat mit der Gesetzesrevision nun die geforderte Grundlage geschaffen. Diese Vorlage hilft den Versicherern, Verdachtsfälle von Betrug effektiv abzuklären und damit die Interessen der Prämienzahler zu schützen. Und sie stärkt die Rechtssicherheit für Versicherte, weil sie Transparenz über getätigte Observationen verlangt.
Zurückhaltend und gezielt eingesetzt
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision beschränkt die Möglichkeit einer Observation auf Fälle mit einem begründeten Anfangsverdacht, der mit anderen Mitteln nicht zu klären ist. Dass die Versicherer das Mittel der Observation zurückhaltend einsetzen, lässt sich mit Fakten belegen. Die für die Jahre 2014 bis 2016 erhobenen Zahlen der Privatversicherer zeigen, dass es in rund 100 Fällen pro Jahr zu einer Observation gekommen ist. Das heisst, nur bei rund 0,03 Prozent der 310'000 Personenschadenfälle der Privatversicherer wurde dieses Mittel eingesetzt. Zwar ist die Zahl der durchgeführten Observationen gering. Eine konsequente Haltung gegenüber Missbrauch bleibt jedoch wichtig. Primär aus Fairness gegenüber den ehrlichen Prämienzahlerinnen und -zahlern sowie den Bezügerinnen und -bezügern berechtigter Leistungen, aber auch aufgrund der präventiven Wirkung.
Volksabstimmung am 25. November 2018
Der Bundesrat kündigte am 4. Juli an, dass das Volk am 25. November 2018 über die «gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Versicherten» abstimmen wird, wenn das gegen diese Vorlage ergriffene Referendum zustande kommt. Der Versicherungsverband unterstützt die Gesetzesvorlage unmissverständlich und setzt sich aktiv für Fairness innerhalb des Versicherungskollektivs und gegen Versicherungsmissbrauch im Sozialversicherungssystem ein.
Hinweis an die Redaktion
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 46’600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.
Weitere Informationen
Schweizerischer Versicherungsverband SVV,
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