Corona-bedingte Prämienmassnahmen der Unfallversicherer
Die Unfallversicherer berücksichtigen ein Corona-bedingt verändertes, insbesondere auch ein gesunkenes Unfallrisiko in verschiedenen Branchen nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen der bestehenden Tarifierungsmechanismen mit den Prämien 2022. Prämienanpassungen für 2020 sind in Anwendung der gesetzlichen Grundlagen nicht möglich.
Die Corona-Pandemie hat die Schweizer Wirtschaft hart getroffen. So mussten viele Unternehmen aufgrund der vom Bund angeordneten Massnahmen sowie der wirtschaftlichen Folgen bei den kantonalen Behörden Kurzarbeit beantragen. Dies führte dazu, dass die Unfälle insbesondere während des vom Bund verordneten Lockdowns und aufgrund von Kurzarbeit je nach Betrieb beziehungsweise Branche zurückgingen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind je nach Versicherer unterschiedlich. Wenngleich die genauen Zahlen erst anfangs 2021 abschliessend vorliegen werden, rechnen die Unfallversicherer schon heute in verschiedenen Branchen mit einem Corona-bedingten Rückgang der Unfallzahlen für das Jahr 2020.
Diesen Umstand wollen die Unfallversicherer berücksichtigen und die betroffenen Betriebe wenn immer möglich entlasten. Zu diesem Zweck wurde dem BAG ein gemeinsamer Vorschlag mit spezifischen Umsetzungsansätzen durch den Schweizerischen Versicherungsverband SVV, die IG-Übrige und die Suva unterbreitet, der unter anderem die unterschiedlichen regulatorischen Ausgangslagen von Suva und Privatversicherern berücksichtigt.
Die von der Suva ursprünglich angestrebte Entlastung der Betriebe in der Berufsunfallversicherung noch im laufenden Jahr konnte vom BAG als Aufsichtsbehörde über die Unfallversicherer nicht genehmigt werden, da vorübergehende, rückwirkende Prämienanpassungen mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich seien. Um auf gesunkene Unfallzahlen zu reagieren, müssen auch bei besonderen Umständen die ordentlichen Instrumente genutzt werden. Eine Prämienberücksichtigung der für 2020 branchenspezifisch erwarteten, tieferen Unfallkosten wird damit erst ab 2022 möglich sein. Die Privatversicherer und die Suva werden ihre unterschiedlichen Tarifierungsinstrumente nutzen, um allfällige Prämienanpassungen in den betroffenen Branchen umzusetzen.