
Wann wird aus einem Unfall ein Versicherungsfall? Wie viel Gewicht hat eine medizinische Einschätzung? Und was braucht es, damit der Weg zurück an den Arbeitsplatz gelingt? Die Fachtagung Personenschaden zeigte an zwei Tagen, wie anspruchsvoll diese Fragen in der Praxis sind und wie wichtig das Zusammenspiel von Recht, Medizin, Versicherungswirtschaft und Arbeitswelt bleibt.
Gleich zu Beginn wurde klar: In der Personenversicherung entscheiden oft die Details. Barbara Huber Grämiger und Sarah Riesch ordneten aktuelle Gerichtsentscheide aus der Unfall- und Krankentaggeldversicherung ein. Die Beispiele zeigten, wie stark die rechtliche Beurteilung vom konkreten Geschehensablauf abhängt. Ob Versicherungsdeckung, Berufskrankheit oder Leistungseinstellung: Entscheidend bleibt die sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.
Ihr Fazit brachte die zentrale Botschaft prägnant auf den Punkt: «Die Fälle entscheiden sich mit dem Sachverhalt.»

Nach dem Mittagessen rückte Bernhard Stehle den Haftpflichtbereich in den Fokus und zeigte in einem bunten Strauss von Urteilen – vom Kausalzusammenhang über die Schadensberechnung bis hin zur Verjährung – die bundesgerichtliche Rechtsprechung der letzten beiden Jahre auf.

Auch in der medizinischen Beurteilung kommt es auf das Zusammenspiel der einzelnen Befunde an. Medizinische Einschätzungen sind laut Joachim Schuchert nur tragfähig, wenn Unfallmechanismus, Erstbefund, Verlauf, Arbeitsfähigkeit und Bildgebung «ein konsistentes Gesamtbild ergeben». Beispielsweise seien Degeneration und Abnützung der Hauptfaktor bei Knie- und Schulterfällen. Entscheidend sei deshalb eine zusätzliche, objektivierbare strukturelle Läsion. Seine Empfehlung blieb klar: «In Zweifelsfällen die Versicherungsmedizin mit ins Boot nehmen.»

Kurt Mettler sprach über arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit. Sie liegt vor, wenn eine Person an ihrer konkreten Stelle nicht arbeiten kann, die Tätigkeit andernorts jedoch weiterhin möglich wäre. Besondere Aufmerksamkeit widmete er Arztzeugnissen nach Kündigungen oder Konflikten.
Auch die Rechtsfolgen seien differenziert zu betrachten. Mettler plädierte für eine klare Abgrenzung zwischen Krankheit, Unzumutbarkeit und Arbeitsverhinderung sowie für einen besseren Austausch zwischen Ärzteschaft und Arbeitgebenden. Sein Fazit: «Dialog statt Krankschreibung könnte etliche Fälle verhindern.»
Zum Abschluss des ersten Tages richtete Andreas Christen den Blick auf den neuen ambulanten Arzttarif. Seit Januar 2026 gilt in der Schweiz TARDOC mit sowohl Einzelleistungspositionen als auch ambulanten Pauschalen. Seine erste Bilanz fiel positiv aus: «Der komplexe Systemwechsel hat funktioniert!» Nun müsse sich das neue System im Alltag bewähren. Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören Kostenneutralität, Taxpunktgrenzen und die Berücksichtigung der Kindermedizin.

Den zweiten Tag eröffnete Thomas Lack mit der «Machbarkeitsstudie Arbeitspsychiatrie des SVV». Sie soll die Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie, Krankentaggeldversicherern, Arbeitgebenden und Betroffenen verbessern. Im Zentrum steht der Round Table, an dem alle Beteiligten das weitere Vorgehen abstimmen. «Ohne Ärzte erreichen wir das Ziel nicht, ohne ein Zusammengehen erreichen wir das Ziel nicht», betonte Lack.
Wie anspruchsvoll Reintegration und Leistungsprüfung in der Praxis ineinandergreifen, zeigte der Beitrag von Nicole Fierz. Anhand von Praxisfällen erläuterte sie, wie Arbeitsversuche die Rückkehr an den Arbeitsplatz fördern und zugleich wichtige Erkenntnisse für die Leistungsprüfung liefern können. Sie zeigte zudem, wie Hinweise auf möglichen Versicherungsmissbrauch abgeklärt werden, welche rechtlichen Instrumente dafür zur Verfügung stehen und welche Folgen unrechtmässig bezogene Leistungen haben können.
Dabei bleibe Verhältnismässigkeit zentral: «Ein einzelnes Signal ist kein Verdacht.» Entscheidend sei ein ergebnisoffenes Vorgehen, denn auch «die Entlastung ist ein genauso gültiges Ergebnis».
Madeleine von Arx machte deutlich, dass Reintegration auch eine Frage der passenden Einsatzmöglichkeiten ist. Im Zentrum stand die Teilarbeitsfähigkeit als wirkungsvoller Hebel. Psychisch bedingte Absenzen dauern durchschnittlich 218 Tage; zugleich verfügen 31 Prozent der Unternehmen über kein systematisches Absenz Management. Ihre Botschaft: «Teilarbeitsfähigkeit bedeutet nicht halb krank, sondern angepasst einsetzbar.» Früh angepasste Tätigkeiten können Absenzen verkürzen, Kosten senken und Arbeitsplätze erhalten.

Niklas Baer präsentierte die Resultate einer Befragung von 45`000 Berufslernenden. 61 Prozent erlebten seit Lehrbeginn psychische Probleme, gleichzeitig berichteten 70 Prozent von überdurchschnittlichen persönlichen Fortschritten im Verlauf der Lehre. Baer machte damit sichtbar, dass psychische Belastung und persönliche Entwicklung gleichzeitig auftreten können. Wichtig seien ein positives Betriebsklima, unterstützende Berufsbildende und Menschen, die an die Lernenden glauben. Ein alleiniger Fokus auf Diagnose und Behandlung greift deshalb zu kurz. Baers Fazit: «Es braucht nicht immer nur Entlastung, es braucht auch, dass man jemandem etwas zutraut.»
Anhand praktischer Beispiele veranschaulichte Sibylle Frank Erfolgsfaktoren für die Reintegration. Case Management setzt dort an, wo gesundheitliche und berufliche Herausforderungen komplex werden. Entscheidend sind frühes Handeln, klare Zuständigkeiten, ein unterstützendes Umfeld sowie Motivation und aktive Mitwirkung der versicherten Person.
Zum Abschluss der Veranstaltung weitete Dr. Maria Brasser den Blick auf Lernen, Führung und die Leistungsfähigkeit des Gehirns. Ihre zentrale Botschaft: «Das Gehirn ist plastisch» und passt sich laufend an Erfahrungen und Reize an. Schlaf, Stress, Bewegung, Pausen und Erholung beeinflussen, wie gut Menschen lernen und leistungsfähig bleiben.

Für Teams sei psychologische Sicherheit besonders wichtig. Führungskräfte sollten Fehler als Lernchancen nutzen, aktiv zuhören und Wertschätzung zeigen. Eine offene Kultur fördere Lernen, Entwicklung und mentale Gesundheit.
Der Rückblick auf die zwei Tage zeigt: Personenschadenfälle lassen sich selten aus einer Perspektive allein lösen. Juristische Präzision, versicherungsmedizinische Einschätzung und praktische Erfahrung müssen zusammenkommen. Dort, wo Versicherer, Ärzteschaft, Arbeitgebende und Case Management eine gemeinsame Sprache finden, entstehen Lösungen, die tragfähig sind und den Menschen im Zentrum behalten.
Nach vier Jahren Pause konnte die Fachtagung Personenschaden Ende August endlich wieder stattfinden.

Bei bestem Spätsommerwetter verbrachten rund 60 Teilnehmende aus der Versicherungsbranche zwei ereignis- und lehrreiche Tage an der Fachtagung Personenschaden des SVV am Thunersee.
