Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag)
Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst ausdrücklich die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag).
Namentlich die folgenden Aspekte der neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz wertet der SVV positiv:
- Hervorhebung der Bedeutung der Finanzmarktpolitik des Bundesrates
- Fokus auf Verhältnismässigkeit und Kosten der Regulierungstätigkeit
- Überprüfung der Stufengerechtigkeit
- Präzisierung des Kompetenzrahmens der Finma
- Kompetenzen des Verwaltungsrats der Finma
Bei einigen Punkten gibt es aus Sicht des SVV Änderungsbedarf. Dies unter anderem bei:
Internationale Aufgaben der Finma: Die Einsitznahme in internationalen Gremien, in denen es um Finanzmarktregulierung geht, sollte grundsätzlich dem politisch zuständigen EFD vorbehalten sein (wenn angezeigt zusammen mit der Finma).
Berücksichtigung von internationalen Standards: Internationale Standards sollten nur soweit sinnvoll und nötig berücksichtigt werden (kein unnötiger «Swiss Finish»). Der Handlungsspielraum auf nationaler Ebene ist soweit wie möglich zu belassen.
Vernehmlassungsfrist: Es besteht kein Grund, für Konsultationen der Finma eine andere Frist als im Vernehmlassungsgesetz vorzusehen. Es ist somit eine dreimonatige Konsultationsfrist vorzusehen.
Information der Öffentlichkeit: Grundsatzentscheide der Finma sollten im Sinne der Transparenz und im Interesse der Rechtskonformität veröffentlicht werden.
Die vollständige Stellungnahme ist im Downloadbereich zu finden.