Neue Ver­ord­nung zum Fi­nanz­markt­auf­sichts­ge­setz (Fin­mag)

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Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst ausdrücklich die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag).

Namentlich die folgenden Aspekte der neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz wertet der SVV positiv:

  • Hervorhebung der Bedeutung der Finanzmarktpolitik des Bundesrates
  • Fokus auf Verhältnismässigkeit und Kosten der Regulierungstätigkeit
  • Überprüfung der Stufengerechtigkeit
  • Präzisierung des Kompetenzrahmens der Finma
  • Kompetenzen des Verwaltungsrats der Finma

Bei einigen Punkten gibt es aus Sicht des SVV Änderungsbedarf. Dies unter anderem bei:

Internationale Aufgaben der Finma: Die Einsitznahme in internationalen Gremien, in denen es um Finanzmarktregulierung geht, sollte grundsätzlich dem politisch zuständigen EFD vorbehalten sein (wenn angezeigt zusammen mit der Finma).

Berücksichtigung von internationalen Standards: Internationale Standards sollten nur soweit sinnvoll und nötig berücksichtigt werden (kein unnötiger «Swiss Finish»). Der Handlungsspielraum auf nationaler Ebene ist soweit wie möglich zu belassen.

Vernehmlassungsfrist: Es besteht kein Grund, für Konsultationen der Finma eine andere Frist als im Vernehmlassungsgesetz vorzusehen. Es ist somit eine dreimonatige Konsultationsfrist vorzusehen.

Information der Öffentlichkeit: Grundsatzentscheide der Finma sollten im Sinne der Transparenz und im Interesse der Rechtskonformität veröffentlicht werden.

Die vollständige Stellungnahme ist im Downloadbereich zu finden.