Die staatliche Vorsorge (1. Säule) ist auf den sozialen Ausgleich ausgelegt und soll bei der Pensionierung den Existenzbedarf sichern. Die berufliche Vorsorge (2. Säule) stellt eine kollektive Vorsorge dar. Jeder Versicherte spart sein eigenes Alterskapital an. Mit der 1. und 2. Säule soll bei der Pensionierung 60 % des letzten Lohnes erreicht werden. Die 3. Säule ist privat und freiwillig; sie ist als individuelle Ergänzung gedacht.