Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge schlägt für 2014 einen BVG-Mindestzinssatz von 1,75% vor. Dieser Satz ist nach Ansicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zu hoch. Die Privatversicherer setzen sich seit langem dafür ein, dass der BVG-Mindestzinssatz nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Gemäss dieser Formel müsste der Mindestzinssatz bei 1,25% liegen.
Zürich, 3. September 2013 – An ihrer heutigen Sitzung hat sich die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge entschieden, dem Bundesrat für 2014 einen BVG-Mindestzinssatz von 1,75% zu empfehlen. Seit langem vertritt der SVV die Meinung, dass der BVG-Mindestzinssatz nicht als Resultat von politischen Erwägungen bestimmt werden soll, sondern mit einer transparenten und für alle nachvollziehbare Formel festgelegt wird. Gemäss der vom SVV vorgeschlagenen Formel, die eng an die Entwicklung risikoarmer Anlagen gekoppelt ist, beträgt der BVG-Mindestzinssatz für 2014 1,25%.
Der BVG-Mindestzinssatz ist für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er für die Vorsorgeeinrichtungen immer erreichbar bleibt. Dabei handelt es sich um eine Mindestverzinsung. Es steht den Vorsorgeeinrichtungen frei, bei erfolgreicher Performance, die Guthaben ihrer Versicherten mit einem höheren Satz zu verzinsen als dem BVG-Mindestzinssatz.