KIMPA (Koordiniertes Integrationsmanagement Privatversicherer und Ärzteschaft)
Die Zusammenarbeit von Versicherungsfachleuten und Ärzten ist in der Wiedereingliederung zentral, aber aufwendig. Die Versicherer haben mit KIMPA spezielle Leistungspositionen geschaffen.
Die intensive Zusammenarbeit von Versicherungsfachleuten und Ärzten ist bei der beruflichen Wiedereingliederung zentral, aber zeitaufwendig. Die Privatversicherer haben deshalb spezielle Leistungspositionen geschaffen, die Ärzten erlauben, Kosten für Case-Management-Besprechungen separat und ausserhalb von Tarmed abzurechnen. Die einzelnen Leistungen des KIMPA-Tarifs kurz erklärt.
Die privaten Unfallversicherer unterstützen Verbesserungen bei der beruflichen Wiedereingliederung von verunfallten Personen. Es ist zielführend, wenn dafür die Zusammenarbeit zwischen Versicherungsfachleuten respektive Case Managern und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten intensiviert wird. Dass zusätzliche Gespräche mit vermehrtem Zeitaufwand verbunden sind, steht ausser Zweifel. Darum haben die Privatversicherer Leistungspositionen geschaffen, welche es allen behandelnden Ärztinnen und Ärzten erlaubt, Aufwendungen für Besprechungen und die Koordination im Zusammenhang mit Case Management separat und ausserhalb von Tarmed abzurechnen.
Folgende Leistungspositionen beinhalten KIMPA:
601-KIMPA | Case Management Pauschale Arzt, erste Stunde. |
602-KIMPA | + Case Management Pauschale Arzt, jede weiteren 15 Min. |
603-KIMPA | Wegentschädigung Arzt, pro 5 Min. |
604-KIMPA | Dringlichkeitspauschale Arzt oder ZAFAS. |
605-KIMPA | Detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis. |
606-KIMPA | Arbeitsfähigkeitsabklärung beim ZAFAS, pro 15 Min. |
607-KIMPA | Aktenstudium, Nachbearbeitung, pro 5 Min. |
Die einzelnen Leistungen des KIMPA-Tarifs sind unten zum Download sowie auf der Website der Zentralstelle für Medizinaltarife UVG www.zmt.ch unter «Integrations-Management» aufgeschaltet (D/F/I).
Diese Leistungen beinhalten Besprechungen in der Praxis sowie auch beim Versicherer oder beim Arbeitgeber und die allfällige dazugehörige Wegentschädigung. Das Aktenstudium im Rahmen von Wiedereingliederungsmassnahmen oder die Ausstellung eines detaillierten Arbeitsunfähigkeitszeugnisses sind auch tarifiert. Muss eine Fallbesprechung auf Einladung des Versicherers innerhalb von zehn Arbeitstagen erfolgen, so kann hierfür auch eine Dringlichkeitspauschale abgerechnet werden.
All diese Leistungen dürfen nur nach vorgängiger Absprache mit dem Versicherer verrechnet werden.
Es steht den Krankenversicherern, den Krankentaggeldversicherern und Haftpflichtversicherern frei, sich für ihre Integrationsmassnahmen ebenfalls auf diesen Leistungen des KIMPA-Tarifes abzustützen.