Politik
Kapitel
Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Vertragsbeziehung zwischen der Kundin oder dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen. Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat die Botschaft für eine Teilrevision des VVG verabschiedet.
Im Jahr 2018 hat die Vorberatung des Geschäfts im Nationalrat (Erstrat) stattgefunden. Seine Wirtschaftskommission (WAK-N) hat die Behandlung der Vorlage mit einer Anhörung am 27. März 2018 begonnen. An dieser konnte der SVV, vertreten durch Philippe Hebeisen, Vorstandsmitglied / CEO Vaudoise Assurances, und Thomas Helbling, Direktor, seine Anliegen zur Revision vertreten. Am 27. November 2018 veröffentlichte die WAK-N das Ergebnis ihrer Vorberatung.
SVV unterstützt punktuelle Teilrevision
Staatliche und freiwillige Massnahmen gewährleisten bereits heute einen hohen Schutz der Versicherungskundinnen und -kunden. Das bestätigt auch eine repräsentative Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen von 2016 zum Konsumentenschutz aus Kundensicht. Die Versicherungswirtschaft ist eine der Branchen, die am strengsten reguliert sind. Der SVV ist deshalb der Ansicht, dass eine punktuelle Teilrevision des VVG im Umfang der Botschaftsvorlage angemessen ist. Diese umfasst unter anderem:
- Die Einführung eines Widerrufsrechts: Mit diesem können Versicherungskunden innerhalb von 14 Tagen von jedem Versicherungsvertrag zurückzutreten.
- Dank der Verlängerung der Verjährungsfrist können die Versicherten neu bis zu fünf Jahre nach dem Schadenfall Leistungen geltend machen – statt wie bisher nur zwei Jahre.
- Mit dem ordentlichen Kündigungsrecht können die Kunden auch Versicherungsverträge mit langer Laufzeit auf das Ende des dritten Jahres beenden.
Der SVV begrüsst daher, dass die Kommissionsmehrheit (WAK-N) die Botschaftsvorlage stützt. Der Nationalrat behandelt die Vorschläge im Mai 2019.
Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Der SVV hat zur Revision mit Vernehmlassungsantwort vom 28. Februar 2019 Stellung bezogen. Er unterstützt darin die Revision auf der Basis des Vernehmlassungsentwurfs weitgehend. Der Entwurf umfasst diverse Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht, wie z.B. die Schaffung einer ausreichenden Gesetzesgrundlage für den Schweizer Solvenztest, die Einführung eines Sanierungsrechts oder die Entschlackung der Strafbestimmungen. Daneben besteht aus Sicht SVV aber auch klarer Korrektur- und Ergänzungsbedarf beispielsweise bei folgenden Punkten:
- Schaffung und Sicherstellung angemessener Kapitalanforderungen für den Finanzplatz Schweiz
Die Gesetzesgrundlage zur Regelung der Kapitalanforderungen muss unter Berücksichtigung des weiterentwickelten internationalen Finanzmarktregulativs festgelegt werden. Es ist wesentlich, in der Umsetzung eine vergleichbare und den Markt- und Geschäftsgegebenheiten angemessene Grundlage für den Schweizer Solvenztest zu schaffen. - Lebensversicherung
Für das Geschäft der beruflichen Vorsorge besteht Handlungsbedarf bezüglich der Verankerung der Rentenumwandlungsgarantieprämie im VAG. Weiter sind Anpassungen bei den Bestimmungen für die qualifizierten Lebensversicherungen notwendig. - Innovation
Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sind die regulatorischen Hürden für InsurTech-Unternehmen zu senken. Im VAG ist eine neue Aufsichtskategorie der «erleichterten» Aufsicht sowie ein bewilligungsfreier Innovationsraum für Kleinstgeschäfte («Sandbox-Modell») zu schaffen. - Qualitätssicherung im Vertrieb
Der SVV ist der Ansicht, dass eine Aus- und Weiterbildungspflicht der Versicherungsvermittler im VAG zu verankern und nachzuweisen ist.
Totalrevision des Datenschutzgesetzes
Am 15. September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) verabschiedet. Die Totalrevision soll zum einen den Datenschutz in der Schweiz stärken. Zum anderen erfolgt eine Anpassung an Rechtsentwicklungen in der EU und auf Ebene Europarat. Im Jahr 2018 hat das Parlament den Schengen-Teil der Revision vorgezogen beraten und am 28. September 2018 verabschiedet. Infolge ihrer Mitgliedschaft bei Schengen musste die Schweiz die schengenrelevante EU-Datenschutzrichtlinie vom 27. April 2016 für den Bereich der Strafverfolgung in das Schweizer Recht übernehmen. Parallel dazu nahm 2018 die vorberatende staatspolitische Kommission des Nationalrates (Erstrat) die eigentliche Totalrevision des DSG an die Hand.
Versicherungsgeschäft direkt betroffen
Das Versicherungsgeschäft ist vom DSG direkt betroffen. Für den SVV ist deshalb die Revision des DSG von zentraler Bedeutung:
- Der Umgang mit Kundendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Versicherer sind auf die Daten ihrer Kundinnen und Kunden ange-wiesen und diese darauf, dass Versicherer ihre Daten bearbeiten: Dies gilt beim Abschluss eines Versicherungsvertrags (Risikoprüfung und Tarifierung), während der Vertragsdauer und im Leistungsfall sowie für Aktivitäten im Bereich des Marketings.
- Zudem sind Mitgliedsgesellschaften des SVV im Sozialversicherungsbereich an der Durchführung von obligatorischen Versicherungen beteiligt.
Der SVV anerkennt den Reformbedarf. Er empfiehlt deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Noch notwendige Anpassungen sind im Rahmen der Detailberatung vorzunehmen. Der SVV begrüsst, dass diverse Anliegen der Versicherungswirtschaft in der Botschaft Eingang gefunden haben. Dazu gehören beispielsweise die Einführung einer Datenschutzberaterin oder eines Datenschutzberaters. Auch war die Beschränkung auf Vorsatzdelikte ein Anliegen.
Es sind jedoch noch weitere Anpassungen am Entwurf gemäss Botschaft nötig. Nur so können die Unternehmen das neue Gesetz in der Praxis sinnvoll anwenden und umsetzen: Der Entwurf enthält immer noch zu viele Informations- und Handlungspflichten für Unternehmen. Weiter sollten die Strafbestimmungen die Unternehmen und nicht einzelne Mitarbeitende erfassen. Eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren ist empfehlenswert. Dies ermöglicht den Unternehmen eine Anpassung an die neue Rechtslage. Schliesslich ist die Sozialversicherungsgesetzgebung mit dem neuen DSG zu harmonisieren.
Von der Steuervorlage 17 zur STAF
Aufgrund der internationalen Entwicklung ist die Schweiz gezwungen, bestehende Steuerregimes abzuschaffen. Ansonsten drohen der Schweiz negative Konsequenzen: Die Schweiz könnte von den EU-Finanzministern auf eine «schwarze Liste» gesetzt werden. Bei Ländern der «schwarzen Liste» ist es der EU freigestellt, Sanktionen wie die Aberkennung der Börsenäquivalenz zu verfügen. Dennoch sprach sich das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 gegen die Unternehmenssteuerreform III aus. Der Bundesrat erarbeitete darauf eine Neuauflage. Am 21. März 2018 verabschiedete er die Botschaft zur Steuervorlage 17. Der SVV unterstützte die Reform und wies auf die Dringlichkeit hin.
Aus Angst vor einem weiteren Scheitern der dringenden Reform integrierte die Politik eine AHV-Finanzierung in die Steuervorlage. In der Herbstsession verabschiedete das Parlament diese erweiterte Vorlage unter dem Namen «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)». Der Nationalrat hiess das Paket am 28. September 2018 mit 112 zu 67 Stimmen bei 11 Enthaltungen gut. Der Ständerat stimmte mit 39 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die STAF. Auch wenn der SVV die Verknüpfung als sachfremd und kritisch beurteilte, hielt er an seiner Position zur Steuervorlage fest. Diese bleibt dringend und die rasche Umsetzung ist zwingend für die Standortattraktivität des Werkplatzes Schweiz.
Steuerspezifische Punkte
Zu den steuerspezifischen Punkten der Vorlage gehören
- die Abschaffung der Steuerprivilegien,
- die Erhöhung der Bundessteuer auf 21,2 Prozent,
- die Möglichkeit für Unternehmen, die den Sitz in die Schweiz verlegen, aufgedeckte stille Reserven während zehn Jahren abzuschreiben,
- die Möglichkeit für Kantone, Erleichterungen bei der Kapitalsteuer vorzusehen,
- der Abzug auf Eigenfinanzierung,
- das Kapitaleinlageprinzip und
- Abzüge auf Patentbox, Forschung und Entwicklung.
Gegen die STAF ergriffen linke wie rechte Kreise das Referendum. Die notwendige Volksabstimmung setzte der Bundesrat auf den 19. Mai 2019 an.
Reform der Altersvorsorge
Nach dem Scheitern der «Altersvorsorge 2020» im September 2017 kündigte der Bundesrat an, dass er rasch über das weitere Vorgehen entscheiden werde. In diesem Sinne gab er im Dezember 2017 und März 2018 Stossrichtungen und Eckwerte bekannt, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
- AHV und BVG werden je separat reformiert. Die Reform der AHV hat erste Priorität.
- Zentrale Elemente der AHV-Reform sind das Referenzalter 65/65, Ausgleichsmassnahmen zur Anhebung des Rücktrittsalters der Frauen, die Flexibilisierung des Altersrücktritts zwischen 62 und 70 Jahren mit Anreizen zur Weiterarbeit über das 65. Altersjahr hinaus sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 1,7 Prozentpunkte.
- Die Sozialpartner werden damit beauftragt, Lösungen zur Anpassung der beruflichen Vorsorge an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen zu suchen.
- Die Vorschläge der Sozialpartner zum BVG sollen bis im Frühjahr 2019 vorliegen. Für die AHV sollen bis im Sommer 2018 ein Projekt vernehmlasst und bis Ende 2018 eine Botschaft verabschiedet werden, so dass die Reform im Jahr 2021 in Kraft treten kann.
Vernehmlassung zur Stabilisierung AHV
Diesem Zeitplant folgend eröffnete der Bundesrat Ende Juni 2018 die Vernehmlassung zur «Stabilisie-rung der AHV (AHV 21)». Die Vernehmlassungsvorlage berücksichtigte auch die Möglichkeit, dass der AHV aus dem Paket «Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)» inskünftig eine jährliche Zusatzfinanzierung von rund 2,1 Milliarden Franken zufliessen könnte. Dieses Szenario basierte auf dem Ent-scheid des Ständerates von Anfang Juni 2018, die «Steuervorlage 17» durch eine Zusatzfinanzierung der AHV zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund schlug der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zu «AHV 21» eine Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte (ohne STAF) bzw. 0,7 Prozentpunkte (mit STAF) vor.
Reform zwingend und dringend
Der SVV hat am 16. Oktober 2018 seine Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zu «AHV 21» eingereicht. Er hat darin namentlich festgehalten, dass
- in der Vorlage des Bundesrates eine Kopplung zwischen dem Referenzalter 65/65 und der Mehr-wertsteuererhöhung fehlt;
- die Einführung des einheitlichen Referenzalters zu langsam erfolgt und die erzielten Einsparungen umgehend durch «Kompensationsmassnahmen» wieder zunichte gemacht werden;
- die Anreize zur Weiterarbeit über das Alter 65 hinaus zu schwach und die Kürzungs-/Erhöhungssätze für vorgezogene/aufgeschobene Pensionierungen unkorrekt sind;
- der Umfang der Mehrwertsteuererhöhung zu hoch ist.
Der SVV hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Reform von AHV und BVG zwingend und dringend ist. Je länger sie sich verzögert, desto schwieriger gestalten sich die finanzielle Stabilisierung bzw. der Übergang zur nachhaltigen Ausgestaltung. Dass die für Ende 2018 geplante Botschaft zur Reform «AHV 21» zwischenzeitlich auf die Zeit nach den Sommerferien 2019 hinausgeschoben wurde, ist deshalb nicht zielführend.
Zielgerichtete Interessenvertretung
Eine zielgerichtete und effektive Interessensvertretung sorgt dafür, die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und diese zu optimieren. Sie setzt sich aktiv für die Interessen und Anliegen der Privatversicherer und ihrer Kundinnen und Kunden ein.
Der SVV legte seinen Schwerpunkt auf die Koordination und den offenen Dialog in Top Issues mit zentralen Stakeholdern. Die einheitlichen Botschaften der Branche und das Engagement der Vorstandsmitglieder in Bern wurden geschätzt und anerkannt. Traditionsgemäss führte der SVV sowohl in der Sommer- wie in der Wintersession Parlamentarieranlässe durch. Neben den aktuellen politischen Themen lag der Fokus dabei auf den kommenden grossen Herausforderungen der Versicherungswirtschaft.
Engagement der Assekuranz
Der erste Anlass stand im Zeichen von Naturgefahren. Das Ziel war es, den Anwesenden aufzuzeigen, welchen Einfluss die Klimaveränderungen auf die Branche haben und was die Assekuranz dagegen unternimmt. Mit der «Gefährdungskarte Oberflächenabfluss» wurde ein konkretes Projekt präsentiert. Sie wurde als Public-Private-Partnership zwischen dem Bundesamt für Umwelt BAFU, dem SVV und der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen realisiert.
Der zweite Sessionsanlass befasste sich mit den Chancen und Risiken nachhaltiger Investitionen. An der Paneldiskussion mit Staatssekretär Jörg Gasser, Swiss Re CIO Guido Fürer und Vaudoise CIO Reto Kuhn wurden Fragen rund um die Rolle des Staates sowie der Beitrag von kleinen und grossen Versicherern zum Erreichen der Pariser Klimaziele erörtert. Die Referenten der Versicherungswirtschaft waren sich einig, dass Massnahmen freiwillig sein müssen, Vorschriften mit Augenmass eingeführt werden sollen und die Anlagevorschriften sowie Aufsichtsregimes einer Anpassung bedürfen.
Observation im Sozialversicherungsrecht
Sozialversicherer setzten die Observation als letztes Mittel der Aufklärung schon länger ein. So werden ehrliche Prämienzahlerinnen und -zahler vor mutmasslichen Betrügerinnen und Betrügern geschützt und faire Prämien für alle gesichert. Das Bundesgericht hat in langer Rechtsprechung Schranken und Leitlinien für Observationen gesetzt, die potenziell Betroffene vor missbräuchlichen Eingriffen in ihre Privatsphäre schützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisierte 2016 in der Folge nicht die Observationspraxis als solche, sondern nur, dass in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten fehle.
Observation als letztes Mittel
Gegen das entsprechend verabschiedete Gesetz lobbyierte ein Referendumskomitee mit dem Einwand, die Gesetzgebung ermögliche einen zu grossen Eingriff in die Privatsphäre. Ausserdem legalisiere sie einen generellen Überwachungsstaat, von dem jedermann betroffen sei, was Grundrechte einschränke.
Der SVV machte sich im Referendumskampf stark für ein massvolles Gesetz, das nur normiert und transparent macht, was das Bundesgericht seit langem als rechtmässig anerkennt. Der SVV setzte sich für einen gesetzlichen Rahmen ein, der Rechte und Pflichten offenlegt, die Notwendigkeit einer Observation als letztes Mittel anerkennt und den Gesetzesrahmen praxistauglich gestaltet.
Volk stimmt ja
Die aktive Informationspolitik des SVV und die fachlich gebotene Unterstützung der Privatversicherer hat eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gefunden. Die neue gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten wurde im November 2018, mit 64,7 Prozent der Stimmen deutlich angenommen. Die Assekuranz geniesst offensichtlich das Vertrauen in der Bevölkerung. Der SVV nimmt zur Kenntnis, dass eine massvolle gesetzeskonforme Anwendung von Observationsmassnahmen von den Versicherungsnehmern erwünscht ist.
Offen ist noch der Inhalt der Ausführungsbestimmungen. Die Aufgabe, den Verordnungsgeber bei den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zu unterstützen, motiviert. Gerne trägt der SVV dazu bei, dass die noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen praxistaugliche Anforderungen an Spezialistinnen und Spezialisten in der Betrugsbekämpfung stellen.
Volksabstimmungen
Der SVV begrüsst die Entscheidung der Bevölkerung des Kantons Waadt vom März 2018, die obligatorische Zahnversicherung abzulehnen. Die Initiative hätte keine Verbesserung im System gebracht. In diesem Zusammenhang wurde der SVV vom Grossrat eingeladen, an einer Anhörung teilzunehmen. Ähnliche Initiativen wurden auch in weiteren Kantonen in der Romandie und im Tessin eingereicht. Der SVV konnte sich auch in der wirtschaftlichen Kommission des Grossrates des Kanton Wallis äussern.
Im November 2018 sagte das Volk ja zu Sozialdetektiven. Dank seiner engen Zusammenarbeit mit den zentralen Stakeholdern aus Wirtschaft, Politik und kantonalen Organisationen im Rahmen des Abstimmungskampfes über Sozialdetektive konnte der SVV im November 2018 dazu beitragen, einen Röstigraben mit der lateinischen Schweiz zu vermeiden.
Neue Ideen für das Alter
Beitrag aus dem Jahresmagazin View
Jeder soll nach seiner Fasson selig werden. Der bis heute berühmte Leitspruch Friedrichs II. von Preussen fasst den liberalen Gedanken in der knappsten aller Formen zusammen. Allein im Alters- und Pflegebereich schien dieses Motto allzu lange ungehört – zumindest, was die Aussenwirkung betrifft. Der Begriff «Heimeintritt» tönt noch heute für viele mehr nach Gerichtsurteil als nach freiwilligem Entscheid. Das Heim stand lange als Synonym für eine letzte freudlose Lebensphase in Fremdbestimmung mit schlechtem Essen, langweiligen Tagen vor dem Fernseher und Bettzeiten, die jegliche Abendvergnügung zunichte machen. Nach Party tönte es jedenfalls nicht, trotz der enormen Kosten.
Heute ist dieses Bild im Wandel. Das hat nicht nur mit der Alterung der Gesellschaft zu tun, die nach neuen Modellen verlangt, sondern auch mit einer neuen, selbstbewussten Seniorengeneration. Die öffentliche Hand, die Institutionen und die Industrie der Medizinaltechnik müssen sich den neuen Entwicklungen anpassen. Nicht zuletzt ist die gesamte Lebenswelt alter Menschen angesichts der demografischen Entwicklung ein interessanter Wachstumsmarkt.
Diese neue Situation stellt die Gemeinden vor neue Herausforderungen. Sie spüren die Alterung der Bevölkerung unmittelbar, ganz besonders dann, wenn sie – wie im Kanton Zürich – für die Pflegefinanzierung aufkommen müssen. Wohl dem, der sich dieser Herausforderung frühzeitig stellt!
Stärkung des prästationären Bereichs
Die Gemeinde Horgen am Zürichsee tut dies seit vielen Jahren beispielhaft. Der Alterung der Bevölkerung begegnet man in der wohlhabenden, bürgerlich-industriell geprägten Seegemeinde positiv und offenen Auges. Schon 1993 erarbeitete die Gemeinde ein Altersleitbild, auf dem seither aufgebaut wird. Der Grundgedanke dabei ist der möglichst lange Erhalt der Selbstbestimmung. Seniorinnen und Senioren sollen so lange sie wollen und können selbständig zuhause leben. Das spart nicht nur Pflegekosten, sondern entspricht in der Regel auch den Wünschen der «neuen Alten».
Das übergeordnete Ziel der Horgner Alterspolitik ist also eine Stärkung des prästationären Bereichs, erklärt Gemeinderat Hans-Peter Brunner, Vorsteher Gesellschaft in Horgen. «Immer noch zu viele Leute gehen ins Heim, obwohl sie noch gut zuhause leben könnten», sagt Brunner. Es ist wohl ein Automatismus aus der alten Zeit, der in der Gemeinde ohne Not beträchtliche Kosten verursacht. Das soll sich durch gezielte Angebote ändern.
Das jüngste Kind und quasi Sinnbild des Horgner Alterskonzepts ist die Siedlung Strickler. Hier oben an schöner Aussichtslage hoch über dem See ist seit zwei Jahren das altersdurchmischte Wohnen Programm. Zwei Drittel der 44 Wohnungen sind für Personen über 60 Jahre reserviert, der Rest ist für Familien vorgesehen. Wer hier wohnt, verpflichtet sich als Teil einer «sorgenden Gemeinschaft» auf eine gute Nachbarschaft.
Nachbarschaftlichen Hilfe
Das heisst: Hier leben Alt und Jung zusammen und stützen sich gegenseitig im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe, die eine von der Gemeinde angestellte Wohnassistentin moderiert. Erst bei Bedarf kommen professionelle Stellen wie die Spitex zum Einsatz. «Der Staat soll sich aus dem Privatbereich natürlich möglichst heraushalten», sagt Brunner, der für die FDP im Kantonsrat sitzt. Aber er soll die nötigen Rahmenbedingungen für ein gutes Miteinander im Sinne eines selbstbestimmten Lebens bieten. Die Siedlung Strickler tut dies nach Möglichkeit bis zuletzt. Eine integrierte Pflegewohngruppe bietet Platz für elf Personen mit Pflegebedarf und Betreuung rund um die Uhr. Ein neues, ähnliches Projekt mit rund 180 Wohnungen steht kurz vor der Baueingabe.
Die altersdurchmischten Siedlungen sind allerdings nur ein Teil der Horgner Alterspolitik. Das ist auch gut so. Denn die erste Zwischenbilanz zur Siedlung Strickler zeigt, dass nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner ein echtes Interesse am Gemeinschaftsleben haben, trotz langer Wartelisten und einem ausgeklügelten Selektionsverfahren bei der Vermietung. Überdies gibt es trotz der attraktiven Mietpreise vorab bei den Jüngeren eine unerwartet lebhafte Fluktuation. Die Gründe dafür werden nun untersucht.
Was auch immer die Erkenntnisse sein mögen – ein gutes Alterskonzept ruht immer auf mehreren Säulen. In Horgen ist die umfassende Wohnassistenz eine davon. Insgesamt kümmern sich drei Siedlungs- und Wohnassistentinnen um die Seniorinnen und Senioren, die noch zuhause leben. Sie unterstützen die ältere Bevölkerung in allen Fragen des Alltags, machen Hausbesuche, stellen Kontakte her, verweisen auf Angebote und organisieren, wenn nötig, professionelle Unterstützung.
Ergänzt wird dieses Angebot von der Anlaufstelle Alter und Gesundheit, welche die Bevölkerung in Altersfragen kostenlos berät und unterstützt. Sie ist im Baumgärtlihof domiziliert. Dort, mitten im Dorf, befindet sich auch das Begegnungszentrum für Senioren samt Café. Hier trifft man sich zum geselligen Zusammensein, zum Jassen, zum Schachspielen, man verabredet Ausflüge, füllt gemeinsam die Steuererklärung aus oder verfasst den Vorsorgeauftrag. Regelmässig gibt es Computer- und Sprachkurse, im Flick-Café wird gemeinsam repariert, es gibt Vernissagen und Cineastisches und auch die «Pixeljäger», eine Gruppe von Hobbyfotografen, haben hier ihre Basis, genauso wie die Teilnehmer des Programms «Zäme go laufe», ein Projekt der Universität Zürich, das den Senioren im sprichwörtlichen Sinn auf die Sprünge hilft.
Prinzipien der Horgner Alterspolitik
Niederschwellige Angebote, aktive Altersarbeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe und Freiwilligenarbeit – all das zählt zu den Prinzipien der Horgner Alterspolitik mit dem Ziel, sowohl den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung, wie auch dem Problem steigender Pflegekosten zu begegnen. «Der Bedarf an Ergänzungsleistungen nimmt überproportional zu», sagt Hans-Peter Brunner. Und diese Situation wird sich nicht entschärfen. In Horgen wird der Anteil der über 85-Jährigen bis im Jahr 2030 um rund 80 Prozent zunehmen. Eine kluge Alterspolitik ist daher mit Blick auf eine sichere Finanzierung von existentieller Bedeutung. Natürlich hat auch das Heim seinen Platz. Fünf sind es an der Zahl in Horgen. «Sie machen einen guten Job und arbeiten effizient», sagt Brunner. Auch hier schaut man genau hin. Soeben ist die Gemeinde daran, sämtliche Leistungsaufträge mit den Heimen neu aufzusetzen.
Die Gemeinde sei für diese Aufgaben die richtige Instanz, sagt Hans-Peter Brunner. Hier spüre man die Entwicklungen und ihre finanziellen Auswirkungen unmittelbar, was eine disziplinierende Wirkung habe. Würde die Finanzierung von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen auf eine höhere Stufe verlagert, würde die Selbstdisziplin wohl erlahmen, mit den bekannten Folgen. Bürgernähe ist deshalb ein Grundgedanke in der Horgner Alterspolitik. Kein Wunder, spricht der Gemeinderat ganz bewusst von einem «Dorf», wenn er Horgen meint. Trotz der über 22'000 Einwohner.
Bei der Vorsorge braucht es endlich politische Führung
Zur Person
Donald Desax ist Leiter Berufliche Vorsorge und Mitglied der Helvetia Konzernleitung sowie Mitglied der Eidgenössischen Kommission für die Berufliche Vorsorge und Mitglied des Ausschuss Leben des SVV.
Beitrag aus dem Jahresmagazin View
Ein Kommentar von Donald Desax
«Die Zweite Säule steckt in einer Systemkrise. Die berufliche Vorsorge funktioniert eigentlich wie ein Sparheft, d.h. jeder erhält im Alter das, was für ihn einbezahlt wurde, inkl. Zinsen. Doch zurzeit wird von diesen Zinsen sehr viel abgezwackt, um damit die neuen Renten zu finanzieren, die zu hoch angesetzt sind. Im herrschenden Umfeld ist es unmöglich, die nötige Rendite zu erwirtschaften, um den geltenden Umwandlungssatz von 6,8 Prozent zu finanzieren.
Eine Reform ist zwingend und dringend, denn bis 2029 werden die letzten Jahrgänge der sogenannten «Baby-Boomer-Generation» in Rente gehen und als Subventionszahler ausfallen, dafür aber als Leistungsbezüger AHV und BVG schwer belasten. Ein realistisches Szenario wäre es, die mehrheitsfähigen Elemente der im Herbst 2017 von Volk und Ständen abgelehnten Reformvorlage sofort umzusetzen – also die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und eine Senkung des Umwandlungssatzes auf höchstens 6,0 Prozent. Zudem ist ein Beitrag zur Finanzierung der verbleibenden Umwandlungssatzverluste anzustreben. Kompensiert würde dies durch eine Erhöhung der Altersgutschriften um 13 Prozent im Schnitt. Längerfristig sollten darüber hinaus die technischen Parameter wie Umwandlungssatz, Mindestzins, aber auch das Rentenreferenzalter entpolitisiert werden.
Gemäss der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge werden jährlich sieben Milliarden Franken von den Erwerbstätigen zu den Rentnern umverteilt. Trotzdem ist diese Krise kaum wahrnehmbar. Es liegt auch in der Verantwortung der Politik, Sozialpartner und Medien, das Kind endlich beim Namen zu nennen. Man darf nicht so tun, als ob alles in Ordnung sei. Hier ist politische Führung gefordert!
Es gibt drei Möglichkeiten, um das Problem anzupacken. Erstens kann man die Beiträge erhöhen. Zweitens kann man die Leistungen kürzen oder man kann drittens länger arbeiten. Doch für einen Politiker, der seine Wiederwahl sicherstellen will, sind dies allesamt keine populären Massnahmen. Hinzu kommt, dass das System nur langsam in Schieflage geraten ist, was die Entscheidungsträger dazu verleitet hat, das Problem auf die lange Bank zu schieben. Politiker vertreten oft Partikularinteressen. Ein gutes Beispiel ist das Rentenalter 65 für Frauen, das mit der Lohngleichheit verknüpft wird. Die beiden Forderungen haben überhaupt keine Verbindung.
Aufgrund der demografischen Entwicklung braucht es überdies dringend eine Diskussion darüber, wie die steigenden Pflegekosten finanziert werden sollen. Der Vorschlag eines Pflegekapitals von «Avenir Suisse» ist prüfenswert. Neben diesem gibt es noch weitere Vorschläge zur Ausgestaltung einer vierten Säule wie eine geldfreie Zeitvorsorge oder eine Pflegeversicherung. In einer zunehmend überalterten Bevölkerung sind die steigenden Pflegekosten eine gesellschaftliche Zeitbombe und leider wird auch dieses «heisse Eisen» von der Politik nicht angefasst. Ich kann der jungen Bevölkerung nur dringend raten, aktiv Selbstvorsorge zu betreiben!»
Vorsorgen, nicht umverteilen
Zur Person
Jérôme Cosandey ist Directeur romand von Avenir Suisse. Er setzt sich als Forschungsleiter «Finanzierbare Sozialpolitik» vorwiegend mit der Altersvorsorge, Gesundheitspolitik sowie mit dem Generationenvertrag auseinander.
Beitrag aus dem Jahresmagazin View
Die Pflegekosten werden spätestens ab 2035 aus demografischen Gründen zu einer grossen Herausforderung für die Gesellschaft und für den Generationenvertrag. Damit die Lasten nicht auf immer weniger Schultern verteilt werden, sollen ältere Erwerbstätige ab 55 monatlich Geld für die spätere Pflege auf die Seite legen müssen. Das individuelle Pflegekapital kann im Todesfall vererbt werden. Braucht es das wirklich? Jérôme Cosandey von Avenir Suisse ist überzeugt: Dieses Modell stärkt die Eigenverantwortung und entlastet die Sozialsysteme. Aber auch dieses System kommt nicht ohne Umverteilung aus.
Herr Cosandey, mit Ihrem Vorschlag für ein obligatorisches Pflegekapital wollen Sie ein neues Zwangssparen einführen. Ist das liberal?
Ja. Es ist nun mal eine Tatsache, dass die Pflegekosten massiv steigen werden. Bis 2045 werden sich aufgrund der demografischen Entwicklung die Pflegekosten im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt verdoppeln. Auch in der Betreuung stehen wir vor grossen Herausforderungen. Heute kommen auf eine über 80-jährige Person noch zwölf Personen im Erwerbsalter; ab 2035 werden es noch sieben sein. Deshalb brauchen wir liberale Ansätze, um die Pflege in Zukunft zu organisieren.
Und das geht nur mit neuen Zwangsabgaben?
Zwangsabgaben haben wir so oder so, im jetzigen System halt mit Steuern und Krankenkassenprämien. Mit dem Pflegekapital geht das Geld nicht «verloren» und wird auch nicht umverteilt. Vielmehr liegt das Geld auf dem Sperrkonto für spätere Pflegebedürfnisse. Das stärkt die Eigenverantwortung. Im Todesfall kann übrig gebliebenes Kapital an die Nachkommen vererbt werden. Das entspricht auch dem Bedürfnis der meisten Leute, den eigenen Kindern etwas zu hinterlassen.
Und wenn ich gar nicht will, dass meine Kinder dieses Kapital erben?
Dieses Problem gilt im gültigen Erbrecht mit den Pflichteilen auch schon.
Wenn ein Geldtopf herumsteht, wird er auch bewirtschaftet. Birgt das Pflegekapital nicht die Gefahr, dass die Pflegekosten sich nach oben anpassen?
Die Gefahr besteht. Aber es gibt Mechanismen, die auf marktwirtschaftliche Weise dafür sorgen, dass Heime oder andere Anbieter effizient arbeiten und die Kosten im Zaum halten. Solche Massnahmen sind manchenorts schon heute in Kraft.
Man könnte meinen, die Alten seien nur eine Last für die Gesellschaft, insbesondere für die Gemeinden.
Natürlich sind sie das nicht. Im Gegenteil: Viele Pensionierte, die noch gesund und mobil sind, engagieren sich zum Beispiel bei der Betreuung von Enkeln oder in der Pflege von Angehörigen, aber auch in Parteien und Vereinen. Bei den finanziellen Verhältnissen aber darf man nicht alle Rentner in den gleichen Topf werfen. Zirka 20 Prozent von ihnen sind Millionärshaushalte, wobei hier das Geld meist im Haus steckt. Gleichzeitig bezieht ungefähr jeder zehnte Rentner Ergänzungsleistungen, darunter jeder zweite Pflegeheimbewohner.
Wie kann das Ihr Vorschlag ändern? Es wird entsprechend viele Personen geben, die das Pflegekapital nicht ansparen können. 250 Franken pro Monat – so viel haben Sie fürs Erste vorgesehen – ist für ein kleines Budget kein Pappenstiel. Dann kommen wieder die Prämien- und Steuerzahler zum Zug.
Das stimmt. Doch solange wir nicht wollen, dass Leute auf der Strasse ein unwürdiges Dasein fristen müssen, brauchen wir ein gewisses Mass an Solidarität. Mit unserem Vorschlag allerdings erst subsidiär, nachdem das Pflegekapital aufgebraucht ist. Das entspricht der liberalen Idee.
Immer mehr Steuern, immer höhere Krankenkassenprämien, eine zweite Säule, die Geld von Jung zu Alt umverteilt – hat der Einzelne da bald gar nichts mehr zur freien Verfügung im Portemonnaie?
Der Eindruck täuscht. Auch wenn die Zwangsabgaben zunehmen, haben wir heute mehr Geld im Portemonnaie als früher. Das verfügbare Einkommen steigt stetig, und zwar bei den «Reichen» genauso wie bei den «Armen». Das ist eine Tatsache, die man nicht schlechtreden sollte.
Was Versicherte wollen
Zur Person
Prof. Dr. Peter Maas ist Mitglied der Geschäftsleitung des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen und Mitautor der Studie «Konsumentenschutz aus Kundensicht: eine empirische Studie im Schweizer Versicherungsmarkt».
Beitrag aus dem Jahresmagazin View
Was wollen die Versicherten? Das wusste lange Zeit niemand so genau. Erst eine in Zusammenarbeit mit dem SVV im Jahr 2015 erstellte Studie der Universität St. Gallen brachte Licht ins Dunkel. Was hat sich seither geändert? Prof. Peter Maas, einer der Autoren der Studie, gibt Auskunft.
Herr Maas, Sie haben die Wünsche und Sorgen der Versicherten durchleuchtet. Was wollen – kurz und bündig – die Versicherten?
Peter Maas: Da es im Kern um das Thema «Konsumentenschutz» ging, haben wir zuerst einmal die Frage gestellt: Worauf haben sie überhaupt ein Recht? Nach John F. Kennedy haben sie erstens ein Recht auf Sicherheit; bezogen auf Versicherungen könnte man schauen, ob Unternehmen solvent genug sind, um jederzeit ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sie haben zweitens ein Recht auf Information; drittens ein Recht auf Anhörung und viertens ein Recht auf Auswahl.
Und wie steht es um diese Rechte?
Bei der Sicherheit sorgen die bestehenden Regulierungen für umfassenden Versichertenschutz. Bei der Information stellen wir fest, dass sich viele Kunden überfordert fühlen. Das Finanz- und Versicherungswissen ist nicht besonders ausgeprägt. Hier könnte beispielsweise ein digitaler Coach helfen. Was die Anhörung betrifft, hat sich der Ombudsman als Glücksfall erwiesen. Diejenigen, die dieses Institut kennen, sind damit zufrieden. Allerdings kennt nur etwa ein Viertel der Befragten den Ombudsman. Das müsste man bekannter machen. Bei der Auswahl stellen wir fest, dass über Regulierungsfolgekosten gesprochen werden muss. Wenn ein Angebot wegen zu strenger Regulierung nicht mehr rentiert, ziehen sich Anbieter zurück. Das sieht man im Vollversicherungsgeschäft der 2. Säule. Zu viel Regulierung kann die Auswahl also einschränken; das ist nicht im Interesse der Versicherten.
Hat sich in den vergangenen Jahren an diesem Befund etwas geändert?
Für fundamentale Verschiebungen gibt es keine Hinweise.
Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
Es ist einerseits notwendig, über die Kosten der Regulierung zu sprechen und diese auch den Versicherten klarzumachen. Ist der Konsument bereit, für mehr Schutz auch höhere Prämien zu bezahlen? Diese Gretchenfrage muss man sich stellen. Andererseits hat die Studie gezeigt, dass nicht alle Kunden im selben Masse geschützt werden wollen, da sie sich selbst kompetent und verantwortlich fühlen.
Wenn die Anbieter die Information der Kunden selber übernehmen – besteht da nicht die Gefahr einer Beeinflussung im eigenen Interesse?
Es liegt in der Natur jedes Vertrages, dass sich jeder Kunde, jede Kundin eigenverantwortlich ein Bild macht von einem Angebot oder einem Produkt. Das Ausmass des individuell geschenkten Vertrauens ist ebenfalls eine individuelle Entscheidung.
Nun ist die Versicherungsmaterie komplex und das Wissen darüber eher bescheiden. Was halten Sie von Vergleichsportalen im Internet?
Eine Versicherung ist ein individuelles Produkt. Ihr Preis hängt z.B. vom Alter ab, von der Lebenssituation, vom Wohnort, vom eigenen Verhalten oder davon, ob man für das Auto eine Garage hat oder nicht. Insofern sind Vergleiche schwierig. Man vergleicht nicht homogene Güter. Natürlich können solche Portale eine Anregung bieten. Aber sie können auch irreführen. Rankings können zum Beispiel gekauft werden, oder Verzerrungen werden nicht transparent genug dargestellt.
Und was können die klassischen Konsumentenorganisationen beitragen?
Sie haben oft eine eigene Agenda. Auch sie haben eigene Interessen. Sie müssen immer wieder Themen anfeuern, um nicht vergessen zu gehen. Sie machen sicherlich gute Arbeit. Aber manchmal schiessen sie übers Ziel hinaus.
Wie erklären Sie sich, dass das Wissen um Versicherungen so bescheiden ist?
Versicherungen haben oft mit Dingen zu tun, die wir lieber verdrängen, Krankheit, Unfall oder Tod. Zudem ist die Materie komplex. Das ist allerdings auch anderswo so, zum Beispiel beim Banking. Das Verhältnis vom Kunden zum Berater ist daher wichtig, auch wenn jedem klar sein muss, dass der Berater ein eigenes Interesse hat und nur eigene Produkte anbietet. Das ist beim Autohändler nicht anders. Der Kunde erfährt erst im Schadenfall, ob seine Versicherung und sein Berater wirklich gut sind. Aus England kennen wir Fälle eklatanter Fehlberatungen insbesondere im Lebensversicherungsbereich. Solche Schäden sind zwar schwer einklagbar für den Kunden, aber auch nicht gut fürs Image der Branche. Man sollte deshalb möglichst transparente und effiziente Dienstleistungen anbieten.
Wie beurteilen Sie die Qualität der Beratung?
Die Mehrheit der Beratungen ist gut. Das zeigen auch die guten Margen. Dies wiederum hat zwei Seiten. Böse Zungen könnten behaupten, der Kunde zahle zu viel.
Herrscht etwa zu wenig Wettbewerb in diesem Bereich?
Wie überall sonst gibt es natürlich auch im Versicherungswesen protektionistische Tendenzen. Ein hoher Regulierungsgrad ist hier wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch eine hohe Eintrittshürde für neue Wettbewerber. Mehr Wettbewerb, das ist fast eine Binsenwahrheit, sorgt in der Tendenz für mehr Effizienz und kleinere Margen, ist also durchaus im Sinn der Konsumenten.
Alle klagen über die hohen Krankenkassenprämien aber nur wenige wechseln die Kasse. Spielt Wettbewerb also gar keine so grosse Rolle im Versicherungswesen?
Vermutlich durchschauen viele Versicherte das Spiel. Oft lohnt sich ein Wechsel aufgrund des politisch gewollten Risikoausgleichs in der obligatorischen Grundversicherung gar nicht. Die Kasse, die heute günstig ist, weil sie gut gewirtschaftet hat, ist morgen wegen dem Lastenausgleich teurer. Es wäre eine interessante Forschungsfrage: Was lohnt sich auf lange Frist: wechseln oder bleiben?
«Wichtig ist, dass wir neutral sind»
Ombusdman Martin Lorenzon.
Beitrag aus dem Jahresmagazin View
Die Ombudsstelle der Privatversicherer und der Suva ist unabhängig und neutral. Finanziert wird sie von den Schweizer Privatversicherern und der Suva. Ins Leben gerufen wurde sie 1972 durch den Schweizerischen Versicherungsverband SVV in Form einer Stiftung. Die Suva als grösster Umfallversicherer trat 2002 bei. 2018 verzeichnete die Ombudsstelle 3192 Fälle (-5,3 Prozent gegenüber Vorjahr). 53,5 Prozent davon betrafen Personenversicherungen. Der höchste Streitwert bei den Interventionsfällen betrug rund 0.6 Mio. Franken. In der Personenversicherung beträgt der durchschnittliche Streitwert 10’000 bis 30'000 Franken. In der Sachversicherung liegt er in der Regel unter 10'000 Franken.
Herr Lorenzon, ist die Ombudsstelle genügend bekannt?
Es ist klar, wir haben kein Werbebudget. Aber Versicherte müssen den Zugang zu uns haben, wenn sie uns brauchen. Und das ist gewährleistet. Beschwerde- oder Konsumentenschutzorganisationen kennen uns. Und wer eine unentgeltliche Beschwerdestelle sucht, der findet uns im Internet, falls sie der Versicherer nicht direkt an uns verweist.
Welche Fälle landen bei Ihnen?
Meist geht es um die Höhe der Leistungen, zum Teil auch um Falschberatung beim Vertragsabschluss. Hauptschwerpunkt aber sind Personenversicherungen. Insbesondere sind es Fragen um Taggeldleistungen, respektive wie lange jemand arbeitsunfähig ist. Häufig handelt es sich dabei um einen Ärztestreit. Zwei Ärztegutachten liegen vor, die diametral unterschiedlich sind. Besonders bei psychischen Leiden gibt es grosse Unterschiede.
Geht es den Kundinnen und Kunden um Gerechtigkeit oder steht das Geld im Vordergrund?
Wir haben Kundinnen und Kunden, die sich ungerecht behandelt fühlen. Aber natürlich geht es meist um Geld. Und wer nicht bekommt, was ihm nach seinem Empfinden zusteht, der fühlt sich ungerecht behandelt. Das Eine ergibt das Andere. Wir haben aber auch Stammkunden, die beispielsweise alle zwei Jahre wiederkommen.
Was ist das Problem, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt?
Es kann sein, dass er sich von einem Sachbearbeiter schlecht beraten fühlt. Aber auch das persönliche Rechtsempfinden stimmt nicht immer mit dem Gesetz überein oder mit dem, was im Vertrag steht. Dann müssen wir dem Versicherten darlegen, weshalb er aus rechtlicher Sicht nicht mehr Leistung erwarten kann, als ihm offeriert wurde.
Haben sich die Problemfelder der Fälle in den vergangenen Jahren verändert?
Teilweise ja. Im Krankentaggeld stellen wir fest, dass Versicherer Obliegenheits-Verletzungen strenger beurteilen als früher.
Und was können Sie in einem solchen Fall erreichen?
Ein Problem kann sein, dass der Versicherte sich erst an den falschen Versicherer, meist den Unfallversicherer statt den Krankentaggeldversicherer gewandt hat. Erhält er von diesem den abschlägigen Bescheid, dass es kein Unfall war, ist er meist zu spät, um den Fall fristgerecht dem Krankentaggeldversicherer zu melden. Dies führt zu Leistungseinbussen. Nun hat sich der Versicherte zwar an den Versicherer gewandt, doch es war der falsche. In solchen Fällen, in denen alles gut dokumentiert ist, können wir etwas erreichen. Aber es ist klar, wenn Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden – und den Versicherten diesbezüglich ein Verschulden trifft – muss der Versicherte auch die Konsequenzen tragen.
Gibt es auch Fälle von Kulanz?
Ich würde weniger von Kulanz sprechen. Es kann sein, dass beispielsweise die rechtliche Situation zwar klar ist, dass aber im Fallbearbeitungs-Prozess etwas nicht gut lief. Dann ist die Bereitschaft der Versicherer relativ gross, entgegenzukommen.
Wie können Sie überhaupt etwas erreichen?
Wichtig ist, dass wir neutral sind. Wir brauchen das Vertrauen beider Seiten. Es gibt Fälle, in denen wir dem Versicherten sagen müssen, dass er oder sie zu viel will und gleichzeitig dem Versicherer, dass er zu wenig zahlt.
Wie erfolgreich sind Sie?
In rund zwei von drei Fällen können wir eine Verbesserung für den Antragsteller erzielen.
Was ist Ihr Erfolgsrezept?
Natürlich brauchen wir die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Wir haben eine über Jahre erfolgreich etablierte Struktur. Insbesondere wenig Bürokratie und ein direkter Ansprechpartner in den Gesellschaften auf Direktionsebene sind entscheidende Erfolgsfaktoren. Durch eine Verstaatlichung der Ombudsstelle sähe ich dieses Erfolgsrezept gefährdet.
Wie haben sich die Fallzahlen entwickelt?
Wir verzeichneten 2018 einen Rückgang von 5,3 Prozent.
Haben Sie eine Erklärung hierfür?
Verschiedene Versicherer haben in den vergangenen Jahren ihr Beschwerdemanagement ausgebaut. Dadurch können sie gewisse Fälle von unzufriedenen Kundinnen und Kunden bereits selbst lösen. Diese gelangen nicht mehr an uns. Aber insgesamt liegt die Schwankung im üblichen Rahmen.
Recht auf Wahl bringt auch Pflicht
Beitrag aus dem Jahresmagazin View
Für den Kunden ist es ein – hoffentlich – einmaliges Ereignis, für Munir Hoxha, Verkaufsleiter bei «Zurich» in Baden-Dättwil, eine Episode aus dem Berufsalltag: Sturmtief Bennet fegt über die Schweiz und lässt einen Pingpong-Tisch von einer Terrasse auf die Strasse fliegen, wo er ein parkiertes Auto beschädigt. Wer haftet nun für diesen Schaden? Die Besitzerin des Pingpong-Tisches vielleicht?
Bei einem solchen Vorfall hilft den Versicherten auch die raffinierteste Internetsuche nicht weiter. Er ist ein Fall für den Berater. Es sind solche Fälle, die zeigen, dass der Bedarf an einem menschlichen Gegenüber in der Kundenbeziehung auch im digitalen Zeitalter noch lange nicht passé ist. Im Technischen mag die Zukunft dem Digitalen gehören. Doch das Vertrauen, der Gedankenaustausch, das persönliche Netzwerk – all diese wichtigen Aspekte unter Geschäftspartnern lassen sich nicht so leicht digitalisieren. «Wir verkaufen nicht nur Versicherungen», sagt Hoxha, «sondern auch Emotionen.» Schnell kann er den Autobesitzer davon überzeugen, dass die Besitzerin des Pingpong-Tischs in diesem Fall kein Verschulden trifft. Die Versicherung des Autobesitzers zahlt, und zwar genau das, was auch tatsächlich versichert ist.
«In den meisten Schadenfällen gibt es keine Konflikte mit den Versicherten», sagt Munir Hoxha. Gleichwohl – nicht immer wissen die Versicherten auch wirklich darüber Bescheid, welche Versicherungsleistungen ihnen aufgrund ihres Vertrags zustehen. So kann man schon mal eine Überraschung erleben. «Nicht selten glauben Versicherte, es sei einfach alles versichert und staunen dann, wenn es nicht so ist», sagt Hoxha.
Ähnliche Erfahrungen macht man auch bei der «Vaudoise»: «Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages steht die Preisfrage im Vordergrund und nicht der Gedanke an die teure Fotoausrüstung, welche allenfalls anders oder zusätzlich versichert werden sollte», sagt Patrick Marro, Vizedirektor und Leiter des Deutschschweizer Marktes. Damit es im Schadenfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, hilft nur eine gute Information, womit wir wieder beim Berater sind. Es ist nicht zuletzt an ihm, bei einem Vertragsabschluss die richtigen Fragen zu stellen, da der Kunde in den meisten Fällen nicht genau weiss, was er braucht.
Vergleichsweise anspruchsvoll ist dieses Abtasten laut Patrick Marro bei jüngeren Personen, die sich intensiv in digitalen Kanälen bewegen. Denn diese Gruppe weist auch die grösste Preissensitivität und das grösste Informationsbedürfnis aus. Wo die Höhe der Prämie im Vordergrund steht, ist es schwieriger, die effektiven Bedürfnisse abzuklären, meint Marro. Das Gegenmodell zum preissensiblen, detailvernarrten «Digital Native» stellt der in der Regel kaufkräftige All-Risk-Versicherte dar, der sich in der Bequemlichkeit eines Rundum-Sorglos-Pakets wohl fühlt, dafür gerne etwas mehr bezahlt und froh ist, sich nicht um jede Kleinigkeit kümmern zu müssen.
So oder anders – auch Patrick Marro beurteilt die Kundenbeziehung grundsätzlich als unproblematisch. «In über 98 Prozent der Fälle verlaufen die Beziehungen positiv und auf Augenhöhe. Probleme gibt es nur sehr wenige», sagt er. Einen Wunsch nach mehr gesetzlichem Schutz für die Versicherten kann Marro daher nicht festmachen – zumal mehr Schutz auch nicht gratis zu haben wäre. Und das wiederum dürfte dem preissensiblen Zeitgeist kaum gefallen.
Was die Kunden laut Marro allerdings tatsächlich irritiert, ist der wachsende Dschungel an Angeboten. Gleiche oder ähnliche Produkte, mehrere Anbieter, verschiedene Prämien – da fällt es sogar dem Experten schwer, den Durchblick zu behalten. Mehr gesetzlicher Konsumentenschutz könnte daran kaum etwas ändern – und er sollte es auch nicht. Letztlich ist eine breite Angebotspalette eine gute Nachricht für die Versicherten. Sie ist das Kennzeichen eines funktionierenden Wettbewerbs, der den Konsumenten die Wahl gibt. Die Auswahl ist eines der fundamentalen Konsumentenrecht, wie sie einst John F. Kennedy in einer Rede aufzählte und wie sie noch heute unbestritten sind. Aber wie bei jedem Recht, folgt auch diesem eine Pflicht: Die Pflicht, sich gut zu informieren, bevor man Ja sagt. Auf welchem Kanal auch immer.
Versicherungstechnik und Gesetzgeber
Vermehrt ist vor allem im Bereich der Haftpflichtversicherung eine Tendenz festzustellen, welche die Aufmerksamkeit des Versicherungsverbandes fordert. Schon 2014 wurden in der Kollektivanlageverordnung Vorgaben erlassen, die eine Berufshaftpflichtversicherung erfüllen soll. Es wurde versucht, eine Versicherungssumme festzulegen, die quasi «floatend» das ganze Jahr stets einen bestimmten Prozentsatz des Anlagevermögens des Vermögensverwalters decken sollte. Auch die Wiederauffüllung der Deckungssumme bei Schadenfällen im laufenden Jahr und bestimmte Haftungsvoraussetzungen sollten in der Verordnung festgelegt werden. Damals wies der SVV die Finma darauf hin, dass solche Bedingungen des Gesetzgebers das Marktangebot unzulässig beeinflussen. Unter Umständen kann so ein Produkt aus versicherungstechnischer Sicht nicht mehr angeboten werden. Die Versicherer versuchten zu erklären, dass technische Vorgaben im Gesetz bedingen, dass die entsprechenden Anbieter, hier die Versicherer, in eine Vorvernehmlassung einbezogen werden um deren Risikokapazitäten besser zu kennen.
Fachwissen einbringen
2018 ist beim Erlass zur Finanzdienstleistungsverordnung (FidleV) und Finanzinstitutsverordnung (FiniV) wieder eine Diskussion um Vorgaben betreffend Inhalt von Versicherungsprodukten in Verordnungen entbrannt. Nicht alle Versicherer bieten Spezialprodukte im Gebiet Berufshaftpflicht für Spezialberufe an. Die anbietenden Versicherer aber kennen die Grenzen der Versicherbarkeit in diesem Gebiet genau. Sie haben entsprechende Zeichnungsrichtlinien. Diese basieren auf Erfahrungswerten und Risikovermögen. Es besteht durchaus die Gefahr, dass aufgrund der (zu) weit gehenden Vorschriften in neuen Verordnungen betreffend Laufzeit/Kündigungsfrist/Risikoabdeckung und Deckungshöhe, kein oder nur sehr vereinzelt Versicherungsschutz auf dem Schweizer Markt erhältlich sein wird. Der SVV setzt sich dafür ein, dass generell auf Abweichungen gegenüber den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes VVG zu verzichten ist. Werden bei besonderer Rechtslage neue Anforderungen an die Versicherer gestellt, sollen sie von Anfang an im Vernehmlassungsprozess ihr Fachwissen einbringen können.
Effizientes und bewährtes System
Beitrag aus dem Jahresmagazin View
Im vergangenen Jahr stimmte die Bevölkerung in der Waadt über eine kantonale Initiative für eine obligatorische Zahnversicherung ab. Die Initiative wollte die Zahnversicherung analog der AHV finanzieren: mit Lohnbeiträgen von Arbeitnehmern und Firmen. In der Abstimmung vom 4. März 2018 hat sich die Bevölkerung für die bestehende Lösung ausgesprochen. «Die zahnmedizinische Versorgung beruht auf Eigenverantwortung und dem Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patienten», sagt Dominik Gresch, Leiter Bereich Kranken- und Unfallversicherung beim SVV. Zusammen bestimmen sie die Behandlung und die Kosten. Dies ist ein wichtiger Pfeiler des bewährten Systems. «Ebenso hat die Prävention eine tragende Funktion. Die obligatorische Zahnversicherung hätte diese untergraben». Das bestehende System hat dazu geführt, dass die Zahngesundheit in der Schweiz zu den besten weltweit gehört.
Anfang 2019 hat auch die Bevölkerung in Genf eine ähnliche Vorlage verworfen.
Jahresbericht 2018
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