
Die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» ist im Jahr 1972 vom SVV ins Leben gerufen worden. Die Ombudsstelle unterstützt die Versicherten in versicherungsrechtlichen Fragen und vermittelt in Konfliktsituationen lösungsorientiert. Sie stellt ihre Dienste unentgeltlich und neutral zur Verfügung. Im Berichtsjahr 2025 ist die Anzahl der Anfragen und Beschwerden im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle von 3078 auf 4771 (+55%) angestiegen.
Die Zunahme der Fallzahlen betraf alle Versicherungsbranchen, insbesondere den Privatversicherungsbereich, aber auch den UVG-Bereich sowie den Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG).
4276 Fälle konnten ohne Intervention beim Versicherer bzw. direkt mit den Versicherten oder Anspruchstellern erledigt werden. Zu einer Intervention beim involvierten Versicherer führten 495 der 2418 schriftlich unterbreiteten Beschwerdefälle (Interventionsquote 20.5%). Die Erfolgsquote der Interventionen bewegte sich im langjährigen Durchschnitt und betrug rund 61%. Damit konnte in einer Vielzahl der Interventionsfälle eine Verbesserung der Situation der Beschwerdeführenden erreicht werden.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag wie bisher bei den Personenversicherungen, die einen Anteil von 44.6% an den Fallzahlen ausmachten. Spitzenreiter bei den Fallzahlen war nach wie vor der Bereich der obligatorischen Unfallversicherung/UVG mit 864 Anfragen und Beschwerden. An zweiter Stelle folgte die Krankentaggeld-Branche mit 850 geprüften Fällen. Gegenüber dem Vorjahr (426 Fälle) entspricht dies einer markanten Zunahme von 99%. Die Bearbeitung dieser Fälle, die meistens psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeiten zum Gegenstand hatten, erweist sich häufig als sehr zeitintensiv. Ein grosser Anstieg der Fallzahlen fand insbesondere auch in der Rechtsschutz-Branche von 375 auf 660 (76%) statt.
Der massive Anstieg der Fallzahlen dürfte nach Einschätzung des Ombudsman vorwiegend auf folgende Ursachen zurückzuführen sein:
Der Jahresbericht enthält nebst zahlreichen Statistiken auch einige Fallbeispiele, die das breite Spektrum unserer Tätigkeit veranschaulichen. Die Beispiele geben Einblick in die vielschichtigen Fragestellungen, mit denen die Ombudsstelle konfrontiert ist, und verdeutlichen die Herausforderungen in den verschiedenen Versicherungsbranchen.
Die Ombudsstelle ist eine unabhängige und neutrale Vermittlerin, die im Rahmen ihres Stiftungszwecks bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmern, Versicherten, Anspruchsberechtigten und Antragstellern einerseits sowie den der Stiftung angeschlossenen Privatversicherungen, der Suva (einschliesslich Militärversicherung) und anderen Unfallversicherungen des öffentlichen Rechts andererseits vermittelt. Ihre Zuständigkeit umfasst Versicherungsangelegenheiten sowie Streitfälle aus Hypothekardarlehensverträgen für selbst genutztes Wohneigentum.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit prüft die Ombudsstelle eingereichte Beschwerden, erteilt Auskünfte und setzt sich – falls sie es für angebracht hält – direkt beim betroffenen Versicherer für eine Klärung des Falls ein. Ihr Ziel ist es, eine faire Konfliktlösung zu erreichen.
Der Schweizerische Versicherungsverband verkauft keine Versicherungen. Angebliche Versicherungsberater, die im Namen des SVV telefonisch Versicherungslösungen anbieten, haben keine Verbindung zum SVV.

Auch im zweiten Pandemiejahr 2021 waren die Schweizer Rechtsschutzversicherungen wieder voll ausgelastet.

Kürzlich feierte die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV in Form einer Stiftung ins Leben gerufene Schlichtungsstelle in Luzern ihr 50-jähriges Bestehen.