
Die berufliche Vorsorge ist in der Schweiz durch das Gesetz ausführlich geregelt. Dennoch gibt es verschiedene Modelle von Pensionskassen – und dadurch Wahlmöglichkeiten für die Unternehmen.
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in der Schweiz beruht auf einem Dreisäulensystem. Die erste Säule ist die staatliche AHV für alle, die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge für Erbwerbstätige – und die dritte Säule ist das private, unter gewissen Voraussetzungen steuerlich begünstigte Sparen.
Die ersten beiden Säulen sollen zusammen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Bei Alleinstehenden mit mittlerem Einkommen decken erste und zweite Säule zusammen bis zu 60 Prozent des letzten Lohns ab, bei Verheirateten bis zu 75 Prozent.
In der beruflichen Vorsorge schliesst ein Arbeitgeber mit einer Vorsorgeeinrichtung einen Anschlussvertrag ab, um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu versichern.
Insgesamt sind in der Schweiz über vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der beruflichen Vorsorge versichert.
Versichert sind Alter, Invalidität und Tod.
In der beruflichen Vorsorge werden die Altersrenten nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren finanziert: Versicherte sparen für ihr eigenes Alter. Die Beiträge an die Vorsorge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen muss. Auf dem Alterskapital des Versicherten erwirtschaftet die Vorsorgeeinrichtung eine Rendite. Der Finanzmarkt wird daher auch als dritter Beitragszahler bezeichnet.
Insgesamt gibt es in der Schweiz noch rund 1800 Vorsorgeeinrichtungen (Stand Ende 2015). Diese variieren in ihren Organisationsformen und Strukturen stark. Sie unterscheiden sich vor allem in drei Eigenschaften: Rechtsform, Verwaltungsform und Autonomiegrad.
Rechtsform
Die meisten Vorsorgeeinrichtungen sind privatrechtlich organisiert. 98 Prozent haben die Rechtsform einer Stiftung, die übrigen diejenige einer Genossenschaften.
Verwaltungsform
Autonomiegrad