
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV treibt die Umsetzung seiner Selbstregulierung zur Prävention von Greenwashing weiter voran. Nach Inkrafttreten am 1. Januar 2025 liegt der Fokus auf der Umsetzung in den Unternehmen sowie auf der Erarbeitung eines Prüfkonzepts. Wo die Umsetzung derzeit steht und weshalb dem Prüfkonzept eine Schlüsselrolle zukommt, erklärt Sandra Kurmann, Leiterin Ressort Rahmenbedingungen beim SVV.

Die 2024 erarbeitete Selbstregulierung Greenwashing definiert für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug einen verbindlichen Mindeststandard. Sie soll sicherstellen, dass nachhaltigkeitsbezogene Aussagen klar definiert, nachvollziehbar und korrekt sind. Damit stärkt die Branche die Transparenz bei nachhaltigen Versicherungsprodukten und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden.
Im Fokus der laufenden Arbeiten steht nun die Operationalisierung der Vorgaben. Parallel dazu wird ein Prüfkonzept ausgearbeitet, das eine einheitliche und überprüfbare Umsetzung in der Praxis unterstützen soll. Ziel ist es, die Verbindlichkeit der Selbstregulierung auch im Vollzug abzusichern und ein gemeinsames Verständnis für die künftige Prüfung zu schaffen. Die Finalisierung des Prüfkonzepts ist im Herbst 2026 erwartet, eine erste Anwendung ist für 2027 vorgesehen.
Wo die Umsetzung derzeit steht und weshalb dem Prüfkonzept dabei eine Schlüsselrolle zukommt, erklärt Sandra Kurmann, Leiterin Ressort Rahmenbedingungen beim SVV:
Greenwashing liegt vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen nachhaltiger dargestellt werden, als sie tatsächlich sind. Gerade im Finanzbereich ist das besonders heikel, weil Nachhaltigkeit für Kundinnen und Kunden oft nicht auf den ersten Blick überprüfbar ist. Umso wichtiger sind klare Definitionen, transparente Kriterien und eine nachvollziehbare Kommunikation.
Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen sind nur dann glaubwürdig, wenn klar ist, was genau unter «nachhaltig» verstanden wird. Gerade bei Produkten mit Nachhaltigkeitsbezug braucht es nachvollziehbare Kriterien und einen verbindlichen Mindeststandard. Und eine Selbstregulierung schafft genau diese Orientierung. Damit sorgt sie dafür, dass Kundinnen und Kunden sich auf entsprechende Aussagen verlassen können.
Die Selbstregulierung ist seit Anfang 2025 in Kraft – dreizehn Versicherungsgesellschaften, die insgesamt über 95 Prozent des Marktes repräsentieren, haben sich ihr freiwillig unterstellt. Seither liegt der Fokus auf der Umsetzung in den Unternehmen und auf der Konkretisierung der Vorgaben für die Praxis. Gleichzeitig arbeiten wir daran, ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, wie die Einhaltung der Selbstregulierung künftig überprüft werden soll. Das ist das Prüfkonzept, an dem wir gerade arbeiten. Wir erwarten, dass wir es noch im Herbst abschliessen können und dann im 2027 ein erstes Mal die Umsetzung überprüft werden kann.
Glaubwürdigkeit entsteht durch klare Regeln – und durch saubere Umsetzung
Sandra Kurmann
Ja, gerade dann ist sie wichtig. Denn Selbstregulierung ist nur glaubwürdig, wenn nicht nur die Regeln klar sind, sondern auch ihre Einhaltung überprüft werden kann. Das interessiert einerseits natürlich die Kundinnen und Kunden – andererseits aber auch die unterstellten Unternehmen: Denn, wenn man sich die Mühe macht, die Regeln umzusetzen, möchte man sich darauf verlassen können, dass sich auch die anderen an die Spielregeln halten. Genau darum braucht es ein gutes Prüfkonzept: Es schafft Verlässlichkeit, sorgt für eine einheitliche Umsetzung und macht sichtbar, dass Nachhaltigkeitsversprechen nicht nur formuliert, sondern auch eingehalten werden.
Nein. Die Selbstregulierung ist ein bewusster Entscheid der Branche, Verantwortung zu übernehmen und klare Standards zu setzen. Wenn diese Standards verbindlich sind und ihre Einhaltung überprüft werden kann, ist das ein wirksamer Ansatz – ohne die administrative Überlastung der Unternehmen weiter voranzutreiben.
Weil es nicht um eine rein formale Kontrolle geht. Die Vorgaben müssen in Prozesse, Produkte und Systeme eingebettet werden. Gleichzeitig braucht es eine fachlich saubere Abstimmung darüber, wie die Prüfung ausgestaltet werden soll. Diese Arbeit ist aufwendig aber entscheidend, damit die Selbstregulierung in der Praxis trägt. Dabei sind wir aber auf gutem Weg – und genau im Zeitplan: Die Selbstregulierung muss bis Ende 2026 vollständig umgesetzt sein. Auch das Prüfkonzept wird noch in diesem Herbst finalisiert und ab 2027 erstmals angewendet werden.
Die Selbstregulierung des SVV ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug.
Die Selbstregulierung legt einen einheitlichen Mindeststandard zur Prävention von Greenwashing fest. Kernelement ist eine verbindliche Nachhaltigkeitsdefinition: Produkte dürfen nur dann mit Nachhaltigkeitsbezug vermarktet werden, wenn sie zusätzlich zu ihren finanziellen Zielen mindestens ein Nachhaltigkeitsziel verfolgen – sei es die Verträglichkeit mit einem oder mehreren spezifischen Nachhaltigkeitszielen oder ein Beitrag zu deren Erreichung. Die Vorgaben betreffen sowohl organisatorische Anforderungen als auch Grundsätze für die Produktgestaltung und den Vertrieb.
Bis Ende 2024 haben sich 13 Versicherungsgesellschaften freiwillig der Selbstregulierung unterstellt, die gemeinsam über 95 Prozent des relevanten Marktes repräsentieren.
Verbesserter Mindeststandard für nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen stärkt Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes.
Der sechste Nachhaltigkeitsreport der Privatversicherer fasst die wichtigsten Fortschritte der Branche im Berichtsjahr 2024 zusammen.

Die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV verabschiedete Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing (nachfolgend «Selbstregulierung») trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
