Frost hat den Dach­zie­geln zu­ge­setzt – zahlt die Ver­si­che­rung?

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Ich habe bemerkt, dass die Ziegel auf meinem Dach Risse und Abplatzung aufweisen. Wahrscheinlich stammen diese Schäden vom letzten strengen Frost. Wie ist das versichert?

Ziegel bieten einen hervorragenden Witterungsschutz; leider nicht für ewig. Sie unterliegen einem altersbedingten Substanzabbau. Dieser kann je nach Brennverfahren, -dauer und -temperatur sowie der Qualität des Ausgangsmaterials unterschiedlich sein. Der Substanzabbau erhöht die Fähigkeit des Ziegels, Wasser in sich aufzunehmen, was im Winter zu Frostschäden führen kann. Sind die Ziegel noch fast neu oder hat Ihr Ziegeldach die garantierte Lebenserwartung noch nicht erreicht, so nehmen Sie mit dem Dachdecker oder dem Ziegelhersteller Kontakt auf und verlangen Sie, dass die Schäden behoben werden.

Unterhaltsarbeiten sind Sache des Hauseigentümers

In aller Regel treten diese Schäden aber erst nach vielen Jahren auf. Bei alten Dächern führen Regen, Wind und Wetter zu einer natürlichen Alterung der Ziegel. Garantieansprüche oder Haftpflichtforderungen kommen dann nicht mehr in Frage. Auch die Gebäudeversicherung kommt nicht für solche Kosten auf, denn es handelt sich dabei nicht um Folgeschäden versicherter Ereignisse, sondern um normale Abnützung und damit um nicht versicherte Unterhaltsaufwendungen. Der ordentliche Unterhalt ist immer Sache des Eigentümers; nicht nur bei Hausdächern.