Fah­ren mit frem­dem Au­to – wie bin ich bei ei­nem Un­fall ver­si­chert?

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Ich durfte das Auto eines Freundes für einen Abfalltransport benutzen. Was würde bei einem Unfall passieren? Wie wären die Schäden bei Dritten und am Fahrzeug meines Freundes versichert?

Schäden bei Dritten (beispielsweise die Beschädigung eines anderen Autos oder eines Gebäudes) wird die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung Ihres Freundes übernehmen. Eventuell muss er einen Bonusverlust oder einen Selbstbehalt hinnehmen. Die daraus entstehende Mehrprämie und ein Teil des Selbstbehaltes sind in der Regel über Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich beim «fremden» Auto nicht um das Fahrzeug eines Lebensgefährten handelt oder einer Person, die mit Ihnen in Hausgemeinschaft lebt – massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. In jedem Fall ist es ratsam, Ihren Privathaftpflichtversicherungsvertrag genau durchzulesen, da es in der Schweiz in den Policen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Deckungsvarianten gibt. Bei Unklarheiten können Sie die Deckungs-frage mit Ihrem Versicherungsberater besprechen. Auf jeden Fall würde ein in Ihrem Privathaftpflichtversicherungsvertrag vorgesehener Selbstbehalt bei der Entschädigung in Abzug gebracht.

In der Privathaftpflichtversicherung einschliessen

Für den Schaden am Auto Ihres Freundes müssten Sie selber einstehen. Sie können sich aber gegen diese finanziellen Folgen absichern, indem Sie in Ihrer Privathaftpflichtversicherung den gelegentlichen Gebrauch fremder Autos zu einer moderaten Zusatzprämie einschliessen lassen; bei einigen Versicherungsgesellschaften ist dieses Risiko sogar bereits in der Grunddeckung enthalten. Ihr Versicherer wird dann die Reparaturkosten für das Auto Ihres Freundes übernehmen, auch hier nach Abzug eines vertraglich vorgesehenen Selbstbehalts. Massgebend für den Versicherungsschutz sind wiederum die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Ihrer Privathaftpflicht-Police, die bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften stark variieren. Insbesondere wird die Voraussetzung einer «gelegentlichen Benützung» unterschiedlich umschrieben. Falls Ihr Freund über eine Vollkaskoversicherung verfügt, wird diese den Schaden an seinem Auto übernehmen, abzüglich des Selbstbehaltes und eines eventuellen Bonusverlustes. Auch diese Abzüge übernimmt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung, wenn der Gebrauch fremder Fahrzeuge in Ihrer Police mitversichert ist.