
Eine stillstehende Maschine oder Anlage hat oft einschneidende finanzielle Konsequenzen. So können über die Reparaturkosten hinaus Zusatzkosten und Einnahmeausfälle entstehen. Solche mittelbaren Schäden können mit einer Maschinen-Betriebsunterbrechung Versicherung versichert werden.
Die Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung werden unter den ZB 10-11 der Maschinen-ZB beschrieben: Zur Maschinenversicherung
Erklärungen und Musterbedingungen (AVB und ZB) zur Maschinenversicherung

Erklärungen und Musterbedingungen (AVB und ZB) zur EDV-Anlagen-Versicherung

Erklärungen und Musterbedingungen (AVB und ZB) zur ATA-Versicherung
