Er­werbs­aus­fall pri­vat ver­si­chern – lohnt sich das?

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Ich will mich privat gegen Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall versichern. Kann ich die Höhe der Rente frei wählen? Oder gibt es Limiten wegen einer allfälligen Leistungskürzung der IV?

Sie wollen sich bei einer Lebensversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit (EU) versichern; dieser Schutz im Rahmen der 3. Säule ist besonders für Familien wichtig. Die Leistungen einer solchen privaten EU-Versicherung sind unabhängig von denjenigen aus der 1. und der 2. Säule und werden grundsätzlich nicht gekürzt. Bei der Prüfung des Antrags wird zudem sichergestellt, dass sich keine Überversicherung ergibt.

Wie schützen 1. und 2. Säule bei Unfall und Krankheit?

Bei einem Unfall decken in der Regel die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) und der Unfallversicherung zusammen 90 Prozent des ausfallenden Bruttolohnes. Obligatorisch versichert sind Jahreslöhne bis CHF 148’200. Bei Invalidität richtet die Unfallversicherung eine Komplementärrente aus. Diese ist so bemessen, dass sie zusammen mit der Rente der IV nicht mehr als 90 Prozent des versicherten Bruttolohns beträgt. Die Pensionskassen, welche auch für Unfälle Versicherungsschutz gewähren, schulden deshalb im Allgemeinen bei Unfällen keine Leistungen. Anders ist die Situation im Falle einer krankheitsbedingten Invalidität. Zu den Leistungen der IV kommen hier in der Regel jene der Pensionskasse. Je nach Pensionskassenreglement sind dabei oft grosszügigere Leistungen vorgesehen, als vom BVG verlangt. Bei einer Überversicherung wird nicht die Leistung der IV, sondern jene der beruflichen Vorsorge gekürzt.