Drin­gend not­wen­di­ge Kor­rek­tur

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Die Versicherungswirtschaft unterstützt den heutigen Entscheid des Bundesrates, die Rechtsdurchsetzung im neuen Finanzdienstleistungsgesetz deutlich zu entschärfen. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist allerdings weiterhin der klaren Ansicht, dass die Versicherungsbranche nicht unter die Bestimmungen des Fidleg fallen sollte.

Zürich, 13. März 2015 – Der Bundesrat hat heute die ersten Richtungsentscheide zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) getroffen. Mit Freude nimmt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) zur Kenntnis, dass der Bundesrat im Bereich der Rechtsdurchsetzung eine dringend notwendige Korrektur vorgenommen hat. Der Verzicht auf die Umkehr der Beweislast, den Prozesskostenfonds und das Schiedsgericht ist aus Sicht der Privatversicherer ein richtiger Entscheid. Der SVV hatte in der Vernehmlassung ausführlich auf die drohenden Probleme dieser Regelungen und Institutionen hingewiesen.

Der SVV ist indes weiterhin der Ansicht, dass kein Anlass für den Einbezug der Versicherungsbranche in die finanzmarktübergreifenden Fidleg und Finanzinstitutsgesetz (Finig) besteht. Sollte der Bundesrat Schutzdefizite für Versicherungsnehmer sehen, dann sollten diese in jedem Fall ausschliesslich in der bereits bestehenden Spezialgesetzgebung angegangen werden, das heisst im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der Aufsichtsverordnung (AVO) oder im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Zusammen mit den zahlreichen Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) entfalten diese Spezialgesetze einen hohen Kundenschutz.

Einzelne Anliegen des neuen Fildeg hat die Versicherungsbranche bereits aufgenommen und freiwillig umgesetzt – und zwar weitergehend als im Gesetzesentwurf vorgesehen. So hat sie auf Anfang 2015 ein Branchenregister in Betrieb genommen: Nur Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen mit einer definierten beruflichen Basisqualifikation werden in dieses Branchenregister aufgenommen. Mit dem Eintritt verpflichten sich diese im Interesse der Kunden zur regelmässigen Weiterbildung. Das öffentliche Verzeichnis unter www.cicero.ch gibt Auskunft, wer sich bereits als Versicherungsvermittler registriert hat. Damit unterstreicht die Versicherungswirtschaft ihr Verständnis von Konsumentenschutz mit Augenmass. Sie setzt auf Beratungskompetenz und macht deutlich, dass sie ihren Berufsstand in Eigenverantwortung regulieren kann. Im Interesse des Konsumentenschutzes und einer klaren, einheitlichen Lösung setzt sich der SVV für eine entsprechende gesetzliche Regelung im VAG und VVG ein.