Dieb­stahl aus Au­to­dach­box – wie ist das ver­si­chert?

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Wenn bei einer Ferienreise durch Frankreich unsere abgeschlossene Auto-Dachbox aufgebrochen und dort deponiertes Gepäck gestohlen wird, können wir damit rechnen, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden übernimmt?

In solchen Situationen gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Sofortmassnahmen zu treffen. Der Bestohlene sollte sich möglichst rasch mit der Polizei und seiner Autoversicherung in Verbindung setzen und den Vorfall melden. Ausserdem sind die Auffälligkeiten und Einzelheiten des Schadenfalles sowie die Namen von allfälligen Zeugen zu notieren und wenn möglich Fotos von den Örtlichkeiten und den Beschädigungen zu machen. So kann der Geschädigte später nachweisen, dass er seinen Meldepflichten und Obliegenheiten im Schadenfall nachgekommen ist.

Teilkasko-Versicherung deckt Diebstahlschäden

In der Teilkasko-Versicherung sind unter anderem Reparaturkosten im Zusammenhang mit einem Diebstahlereignis gedeckt. Versichert sind dabei das in der Police aufgeführte Fahrzeug sowie das mit diesem Fahrzeug fest verbundene Zubehör; auch eine Dachbox ist ein solches Zubehör. Die Reparaturkosten für den beschädigten Gepäckträger werden also von Ihrer Teilkasko-Versicherung übernommen. Das gestohlene Reisegepäck mit den persönlichen Effekten ist in der Regel nicht Gegenstand der Kasko-Grundversicherung, kann jedoch bei Bedarf separat (als Zusatzdeckung) mitversichert werden. Oft gewähren auch die Hausrat- und vielfach auch Reiseversicherungen für das Gepäck Versicherungsschutz gegen Diebstähle – aber auch hier muss dieses Risiko meist separat eingeschlossen werden. Überprüfen Sie also den für Sie bestehenden Versicherungsschutz (inkl. Versicherungssummen, allfällige Selbstbehalte und Deckungsumfang für Diebstähle während Ferienreisen) in Ihren Versicherungspolicen und den dazu gehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Tauchen dabei Fragen oder Unklarheiten auf, so lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten.