Freizügigkeitsabkommen in der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
Das Freizügigkeitsabkommen von SVV und Santésuisse regelt den Übertritt einer einzelnen versicherten Person von einer Kollektivkrankentaggeldversicherung in die andere oder den Übergang von Versichertenbeständen in den Kollektivkrankentaggeldversicherungen zwischen den Versicherern, die dem Abkommen beigetreten sind.
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AKD-Handbuch
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Rundschreiben vom 06.11.24: Einheitliche Vorversichererauskunft (Auskunftsdienst) für KTG, UVG und UVG-Z
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Freizügigkeitsabkommen unter den Krankentaggeld-Versicherern
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Freizügigkeitsabkommen: beigetretene Krankentaggeld-Versicherer
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Rundschreiben vom 19.03.2020: Freizügigkeitsabkommen vom 1.1.2006 unter den Krankentaggeldversicherern
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Leitfaden zur Auslegung von Artikel 4 des Freizügigkeitsabkommens
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Beitrittserklärung zum Freizügigkeitsabkommen unter den Krankentaggeld-Versicherern
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Anhang 1: Formular Auskunftsdienst – Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
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