Am letzten Wochenende verursachte ich einen Autounfall. Bezahlt die berufliche Unfallversicherung (UVG) oder die Insassenversicherung meine Heilungskosten? Und was ist mit der schwerer verletzten Mitfahrerin, einer Hausfrau?
Sofern Sie berufstätig sind und wöchentlich im Durchschnitt 8 Stunden arbeiten, sind Sie über die berufliche UVG-Versicherung Ihres Arbeitgebers auch für Freizeitunfälle versichert. Diese UVG-Versicherung wird sich zuerst mit den Heilungskosten befassen und ihre Leistungen erbringen. Die Insassenversicherung Ihrer Autoversicherung springt bei diesen Kosten ergänzend ein, falls sie bessere Leistungen vorsieht – zum Beispiel halbprivate oder private Spitalabteilung; die UVG-Basisversicherung deckt nur die Kosten der allgemeinen Abteilung.
Hausfrau bei Krankenkasse unfallversichert
Ihre Mitfahrerin wird die Heilungskosten durch ihre Krankenkasse vergütet erhalten, da sie nicht UVG-versichert ist. Für Spitalbehandlungen erhält sie die mit der Kasse vereinbarten Leistungen. Falls hier nur Entschädigungen für die allgemeine Abteilung vorgesehen sind, wird die Insassenversicherung Ihrer Autoversicherung allenfalls die Kostendifferenz für eine Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung übernehmen.