Während der Fahrt wurde ich von einem starken Sturm überrascht. Ich reduzierte entsprechend das Tempo. In einem Waldabschnitt kollidierte ich dennoch mit einem Baumstamm, der nach einer Kurve quer über der Fahrbahn lag. Wer bezahlt den Schaden?
Als Benützer einer öffentlichen Strasse dürfen Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihnen bei korrekter Fahrweise kein Schaden zustösst. Der Strasseneigentümer ist für die Sicherheit der Strasse zuständig und daher nach Obligationenrecht unter Umständen haftbar, wenn beispielsweise den Strassenbenützern durch Bäume ein Schaden zugefügt wird. Dabei spielt es keine Rolle, wer Eigentümer des Grundstückes resp. des Baumes ist. Auch gut gepflegte, auf Krankheiten und Überalterung hin kontrollierte Bäume können aber bei einem Sturm brechen und auf die Fahrbahn stürzen, ohne dass dafür jemand verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Sturm ein nicht voraussehbares Ausmass angenommen hat (höhere Gewalt). Die Haftung des Strasseneigentümers wäre in einem derartigen Fall nicht gegeben. Wichtig: Der Fahrzeuglenker muss seine Fahrweise und Geschwindigkeit immer den herrschenden Verhältnissen anpassen und bei einem Gefahrenmoment jeweils rechtzeitig anhalten können.
Vollkaskoversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz
Wegen den oft vielfältigen, schwierigen Haftungs- und Verschuldensfragen bei derartigen Ereignissen und der Tatsache, dass bei der Berechnung der Haftungsquote der Motorfahrzeughalter grundsätzlich die Betriebsgefahr seines Motorfahrzeuges zu vertreten hat, geht der Fahrzeugbesitzer mit einer Vollkaskoversicherung auf Nummer Sicher. Der frei wählbare vertragliche Vollkasko-Selbstbehalt und die Rückstufung im Bonus-Stufensystem können mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. Direkt durch Sturmwind von mehr als 75 km/h verursachte Schäden – zum Beispiel, wenn ein Baum direkt auf das Fahrzeug fällt – würden sogar von der Teilkaskoversicherung übernommen.