Ich habe ein neues Auto bestellt. Mein altes verkaufe ich einem Arbeitskollegen. Nun hat mir jemand gesagt, dass meine Autohaftpflichtversicherung auf den Käufer übergehe. Stimmt dies?
Ja, das stimmt. Mit dem Verkauf des Autos an ihren Kollegen profitiert dieser automatisch vom Schutz Ihrer Autohaftpflichtversicherung. Ihre Police wird also gemäss Gesetz an Ihren Kollegen übertragen. In der Praxis läuft dies jedoch folgendermassen ab: Da es mit dem Verkauf einen Halterwechsel gibt, muss Ihr Kollege dem Strassenverkehrsamt einen neuen Versicherungsnachweis vorlegen. Dabei wählt er einen Versicherer aus, bei dem er die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung und weitere freiwillige Kaskoversicherungen abschliessen will.
Restprämie wird zurückerstattet
Die Versicherungspolice für das alte Auto erlischt damit. Ihr Versicherer wird beim Abschluss der Police für das neue Auto die bereits bezahlte Versicherungsprämie für das alte Auto berücksichtigen. Falls Sie wünschen, den Versicherer zu wechseln, wird Ihnen die nicht verbrauchte Prämie für das alte Auto von der betreffenden Versicherung zurückerstattet. Dies natürlich auch für den Fall, dass Sie kein neues Auto mehr kaufen.