<p><em>Je souhaite ouvrir un cabinet de physiothérapie et suis sur le point de signer un contrat de location pour un deux pièces. Le propriétaire de l’immeuble vous réclame la conclusion d’une assurance responsabilité civile Immeuble. En a-t-il le droit? </em></p>
In der Regel benötigen Sie als Mieterin von Räumlichkeiten innerhalb eines Gebäudes keine Gebäudehaftpflichtversicherung. Diese ist nämlich dazu da, die Risiken abzudecken, für die der Gebäudeeigentümer einstehen muss. Beispielsweise dann, wenn infolge eines Mangels am Gebäude – etwa wegen eines fehlerhaften Treppengeländers – einem Mieter oder Besucher des Geschäftshauses ein Schaden zugefügt wird. Sie sind auch dann nicht haftpflichtig, wenn ein Einbrecher die Tür zu Ihrer Praxis beschädigt. Gegen derartige Risiken muss sich der Eigentümer des Gebäudes versichern, nicht Sie.
Betriebliche Risiken versichern
Dagegen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Damit sind Sie auch dann versichert, wenn einem Ihrer Kunden in Ihrer Praxis etwas zustösst und Sie dafür haftpflichtig sind. Denn die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel keine Schäden, die bei der beruflichen Tätigkeit verursacht werden.