Vom Kin­der­rad an­ge­fah­ren – wer be­zahlt die Un­fall­kos­ten?

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Ich bin angestellt und war in der Mittagspause zu Fuss auf dem Weg nach Hause. Dabei bin ich auf einer Quartierstrasse von einem 5-jährigen Kind mit dem Fahrrad angefahren worden. Ich musste zum Arzt und war mehrere Tage arbeitsunfähig. Wer bezahlt die angefallenen Kosten?

Als Arbeitnehmerin sind Sie über die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers versichert. Sie kommt für die Heilungskosten und für den Erwerbsausfall auf. Sollten Sie weitere Schäden erlitten haben, etwa an Kleidern oder mitgeführten Sachen, sind diese über die Privathaftpflicht-Versicherung der Eltern des Kindes gedeckt. Diese kommt für Schäden, die von den eigenen Kindern verursacht wurden und nicht von einer anderen Versicherung übernommen wurden, meist auch dann auf, wenn die Eltern die Sorgfaltspflicht nicht verletzt haben und deshalb keine Haftung für den Schaden gegeben ist.

Gegen Unfall richtig versichern

Die Heilungs- und Erwerbsausfallkosten können nach einem Unfall sehr hoch ausfallen. Personen ohne Anstellungsverhältnis sind für die Heilungskosten über die Krankenkasse versichert, Taggelder müssen jedoch speziell versichert werden. Auch Selbstständige müssen für einen geeigneten Unfallschutz besorgt sein. Hier kann ein längerer Arbeitsausfall ohne Taggeldversicherung besonders teuer zu stehen kommen.