Weisses Auto mit Sensoren auf einer Stadtstrasse.

Verordnung über das automatisierte Fahren

Vernehmlassungen
1. Februar 2024

Automatisierte und führerlose Fahrzeuge bringen neue Anforderungen für Fahrzeughaltende, Nutzerinnen und Nutzer sowie Versicherer mit sich. Der SVV begrüsst die Stossrichtung der Verordnung, fordert aber praxistaugliche und klar definierte Regelungen.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV stimmt den vorgeschlagenen Bestimmungen mehrheitlich zu. Vorbehalte bestehen insbesondere bei der Weitergabe der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung sowie bei der Überprüfbarkeit der entsprechenden Informationspflichten. Nach Ansicht des SVV ist es in der Praxis kaum realistisch, dass beim Ausleihen eines automatisierten Fahrzeugs jeweils die vollständige Bedienungsanleitung weitergegeben wird. Die Information über die vorhandenen Automatisierungssysteme und die Aufzeichnung von Daten erachtet der Verband hingegen als sinnvoll. Präzisierungsbedarf sieht der SVV zudem bei den Anforderungen an die Fahrfähigkeit von Personen, die führerlose Fahrzeuge bedienen.

Stellungnahme des SVV zur Verordnung über das automatisierte Fahren