Pensionskassen und Anlagestiftungen werden aufgrund ihrer Wertschriftentransaktionen häufig der höchsten Tarifstufe zugeordnet. Die geplante Tarifanpassung würde diese Einrichtungen unverhältnismässig belasten und das Vorsorgevermögen der Versicherten schmälern.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV fordert, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie Einrichtungen, die der beruflichen Vorsorge dienen, von der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen zu befreien. Falls eine vollständige Befreiung nicht umgesetzt wird, soll für diese Einrichtungen eine deutlich reduzierte Tarifstufe oder eine tiefe Pauschalabgabe gelten.
Pensionskassen und Anlagestiftungen sind nicht gewinnorientiert. Trotzdem werden sie aufgrund der geltenden Bemessungsgrundlage vielfach der höchsten Abgabestufe zugeordnet. Massgebend ist der gesamte Umsatz, wobei auch von der Mehrwertsteuer ausgenommene Bruttoeinnahmen aus Wertschriftentransaktionen berücksichtigt werden.
Mit der vorgesehenen Anpassung würde die jährliche Abgabe im Maximaltarif von 49’925 auf 135’502 Franken steigen. Das entspricht einer Mehrbelastung von rund 171 Prozent. Der SVV erachtet dies als unverhältnismässig, weil das verwaltete Vermögen wirtschaftlich den Versicherten und Rentenbeziehenden gehört und ausschliesslich dem Vorsorgezweck dient.