
Der SVV begrüsst das Ziel, eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung von Unternehmensdaten durch Bundesorgane zu schaffen. Eine klare Regelung ist notwendig, um Rechtssicherheit für Unternehmen und Verwaltung zu gewährleisten.
Der Vernehmlassungsentwurf schwächt jedoch den Schutz von Unternehmensdaten gegenüber der geltenden Übergangsregelung. Insbesondere sollen Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse nicht mehr zu den besonders schützenswerten Unternehmensdaten gehören. Der SVV fordert, den bisherigen Schutzstandard beizubehalten. Besonders schützenswerte Daten juristischer Personen sollen nur gestützt auf eine ausdrückliche Grundlage in einem formellen Gesetz bearbeitet werden dürfen.