
Die Vorlage sieht vor, die Entschädigungen der leitenden Organe von KVG-Versicherern zu begrenzen und die Transparenzanforderungen auszubauen. Künftig sollen die Entschädigungen, der Beschäftigungsgrad sowie sämtliche Vergütungskomponenten pro Mitglied namentlich ausgewiesen werden.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV lehnt die Umsetzung der parlamentarischen Initiative ab. Die Entschädigungen der leitenden Organe machen lediglich 0,02 Prozent der Prämien aus. Die Vorlage bringt deshalb kein signifikantes Einsparpotenzial, verursacht aber zusätzlichen administrativen Aufwand. Zudem gelten vergleichbare Transparenzvorgaben nicht für die Verwaltung, staatsnahe Unternehmen und andere Akteure des Gesundheitswesens. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt und schafft für die Versicherten keinen messbaren Mehrwert